Trotzdem kann das Produkt auch nach Ablauf des MHD noch essbar sein. „Hier sind die fünf Sinne gefragt“, sagt Reichardt. Duftet das Lebensmittel säuerlich oder hat sich unangenehm riechende Flüssigkeit gebildet, stecken Schimmelpilze im Produkt. Hier gilt: Ab in den Müll! Bei Hartkäse kann man den Schimmel allerdings großzügig entfernen, wasserreiches Obst und Gemüse sollte man dagegen besser wegwerfen. Wenn sich der Deckel von Konserven nach außen wölbt, heißt es: Finger weg! Denn in den Dosen haben sich gefährliche Bakterien breit gemacht.
Bei Mineralwasser in PET-Flaschen kann man dem Mindesthaltbarkeitsdatum gelassen entgegen sehen. Es büßt danach höchstens etwas an Kohlensäure ein – gesundheitlich ist das vollkommen unbedenklich.
Generell sollte der Ablauf des MHD kein Wegwerf-Signal für den Verbraucher sein, sondern eine Aufforderung zur kritischen Prüfung. Besonders vorsichtig mit abgelaufenen Lebensmitteln sollten Kinder, kranke oder ältere Menschen sein. Worauf Konsumenten sonst noch beim Thema Mindesthaltbarkeitsdatum achten sollten, lesen Sie im ausführlichen NetDoktor.de-Interview mit Irmgard Reichhardt unter http://www.netdoktor.de/....
Umfassende Informationen rund um die Ernährung finden Interessierte auf dem Gesundheitsportal NetDoktor.de unter http://www.netdoktor.de/....