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Jugendschutz-Kritik an Google: Harmloser Suchbegriff führt als erstes auf Vergewaltigungs-Sexseite
Internet-Nutzer hatten die gemeinnützige Einrichtung, die sich neben der Bekämpfung von Internet-Kriminalität auch dem Jugendschutz widmet, über die von ihr betriebene Beschwerdestelle (www.beschwerdestelle.de) auf den konkreten Sachverhalt aufmerksam gemacht. "Es ist vollkommen inakzeptabel, dass derartige Websites Kindern und Jugendlichen nach Eingabe harmloser Suchbegriffe als erstes vorgeschlagen werden", kritisiert Grabowski. Sowohl Titel der Website als auch deren Domain ließen keinen Zweifel an ihrem Inhalt, so dass es Google ohne weiteres zumutbar sei, das prominente Listing der Vergewaltigungs-Sexseite zu verhindern, so der naiin-Vorsitzende.
naiin hat Google Deutschland bereits über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und um Abhilfe sowie Stellungnahme gebeten.
Über den naiin - no abuse in internet e.V.
naiin - no abuse in internet (Aussprache: "nein") wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.
naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.
Internet: www.naiin.org
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