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Heimliche Online-Durchsuchungen: Bayern schwingt die "Kinderporno-Keule"

naiin fürchtet um die Qualität der polizeilichen Ermittlungsarbeit

(PresseBox) (Berlin, )
War zunächst nur von der Gefahrenabwehr die Rede, sollen heimliche Online-Durchsuchungen künftig auch bei der Verfolgung von schweren Straftaten zum Einsatz kommen. Das fordert zumindest das Bundesland Bayern und will eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat auf den Weg bringen. Einmal mehr wird dabei der Kampf gegen Kinderpornografie als „Killer-Argument“ ins Feld geführt, was bei der Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin) auf Kritik stößt.

"In Anbetracht der Tatsache, dass es in Deutschland derzeit nicht einmal genügend Internet-Fahnder gibt, ist es schon erstaunlich, wie vehement und wie oft die Politik seit geraumer Zeit nach bürgerrechtsverletzenden Überwachungsmaßnahmen ruft", wundert sich naiin-Präsident Arthur Wetzel, dessen Initiative seit acht Jahren auch ohne Online-Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung erfolgreich Kinderpornografie im Internet bekämpft. Er kritisiert vor allem die Argumentationsweise seitens der Politik: „Jedes Mal, wenn sich derlei ausufernde Maßnahmen nicht sachlich mit der Abwehr terroristischer Gefahren begründen lassen, wird der Begriff Kinderpornografie politisch mobilisiert.“

Dass der jüngste bayerische Vorstoß die Anordnung durch einen Richter beinhaltet, sei zwar zumindest aus rechtsstaatlicher Sicht ein begrüßenswerter wenn auch kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dass derlei Hightech-Maßnahmen den erwünschten Erfolg zeigen werden, bezweifelt naiin allerdings. "Hightech kann eine ordentliche polizeiliche Ermittlungsarbeit nicht ersetzen. Ganz im Gegenteil: Wir befürchten, dass die Strafverfolger im falschen Vertrauen auf die Technik zu schnell online durchsuchen könnten und dabei Bürgerrechte verletzen. Wir sehen schon heute anhand der ‚normalen’ Hausdurchsuchungen, wie leichtfertig – trotz richterlichen Vorbehalts – mit derlei Ermittlungsinstrumenten umgegangen wird", so Wetzel.

Die Wirtschaftsinitiative, die eine Beschwerdestelle zur Beanstandung illegaler Internet-Inhalte unterhält, spricht sich stattdessen für die Beseitigung personeller und struktureller Defizite bei der Verfolgung von via Internet verübten Straftaten aus.

Weitere Informationen unter www.naiin.org

naiin - no abuse in internet e.V.

naiin (Aussprache: "nein") wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.

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