"Es ist sehr befremdlich, dass ausgerechnet der Vorsitzende einer Kommission, die die netzpolitische Zukunft dieses Landes ausloten soll, einen wichtigen Grundpfeiler des freiheitlichen Mediums Internet angreift", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin (www.naiin.org). Darüber hinaus sei schon die Verwendung des Begriffs "Vermummungsverbot" irreführend und diffamierend. "Wer bei einer Demonstration gegen das Vermummungsverbot verstößt, kann immerhin mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden", bemerkt Grabowski. Übertragen auf das Internet würde die Einführung eines Vermummungsverbots laut naiin eine Kriminalisierung all derer bedeuten, die ihre Meinung nicht unter ihrem Klarnamen publizieren.
"Der Vorstoß von Axel Fischer ist allein schon aus Datenschutzgründen abzulehnen. Denn gäbe es eine Pflicht zur Nennung des Klarnamens bei Meinungsäußerungen im Internet, könnten mit einfachen Abfragen in Suchmaschinen ganze Profile über Meinungen, Weltanschauungen und Interessen von Menschen im Handumdrehen erstellt werden", gibt der naiin-Vorsitzende zu Bedenken. Außerdem weist naiin darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der Meinungsäußerungen im Internet gesetzeskonform ist.
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