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usedSoft Kunde bleibt auf Kosten sitzen

Microsoft signalisiert betroffenen Unternehmen Entgegenkommen

(PresseBox) (Unterschleißheim, )
In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht Frankfurt dem Computerhersteller ECT GmbH in Wittmund die Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen untersagt und zur Löschung der bereits installierten Software verpflichtet. Dieser hatte die angeblich gebrauchten Lizenzen bei dem Händler HHS usedSoft (usedSoft) erworben, nachdem usedSoft dem Unternehmen eine Freistellung von jeglichen Ansprüchen zugesichert hatte. Der Kunde fühlt sich nun aber von usedSoft unzureichend unterstützt, weil usedSoft dem Kunden die entstandenen Schäden und Kosten nun doch nicht vollständig erstattet. Microsoft hat dem Kunden und anderen betroffenen Unternehmen Entgegenkommen signalisiert.

"UsedSoft hatte uns versichert, dass der Handel mit gebrauchter Software rechtlich zulässig sei. Außerdem hatte sich usedSoft vertraglich verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen", sagt Frank Brunen, Geschäftsführer des usedSoft Kunden ECT. "Ohne diese Zusicherung und die Freistellungserklärung hätten wir uns nie für usedSoft entschieden. Umso enttäuschter sind wir, dass wir nun doch auf einem erheblichen Teil der Kosten und einer Schadensersatzzahlung sitzen bleiben."

ECT hatte bei usedSoft angeblich gebrauchte Lizenzen erworben, die entsprechende Software auf Notebooks installiert und beides an Kunden weitergegeben. Dies hat das Landgericht Frankfurt untersagt und ECT des Weiteren zur Löschung der bereits installierten Software sowie zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In seinem Urteil (Az. 2-06 O 576/09) vom 6. Juli 2011 bestätigte das Landgericht Frankfurt, dass Softwarenutzer immer verpflichtet sind, den rechtmäßigen Erwerb der von ihnen genutzten Softwarelizenzen nachzuweisen. Dafür tragen sie die alleinige Verantwortung. Das Gericht stellte fest, dass ECT nicht in der Lage war, diesen Nachweis zu führen. Es stellte insbesondere fest, dass die vom Kunden vorgelegten angeblichen Lizenzen der Fa. usedSoft den rechtmäßigen Erwerb nicht beweisen konnten.

Microsoft signalisiert Entgegenkommen

Microsoft kündigt an, weiterhin konsequent gegen die Nutzung nicht rechtmäßig lizenzierter Software vorzugehen. "Wir raten jedem, beim Kauf gebrauchter Software besonders aufmerksam zu sein und die Gültigkeit der erworbenen Lizenzen genau zu prüfen. Der Nachweis für die legale Nutzung der installierten Software liegt allein in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers", erklärt Swantje Richters, Justiziarin von Microsoft Deutschland. "Betroffenen Kunden empfehlen wir, sich bei Microsoft zu melden, um eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten."

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.gebrauchte-software.org

Microsoft Deutschland GmbH

Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 69,94 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2011; 30. Juni 2011). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2011 betrug 23,15 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 37.000 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Das European Microsoft Innovation Center (EMIC) in Aachen hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.

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