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Niedrigere Laserschutzklassen durch neue Laser in der Bildverarbeitung
Laser haben einen großen Nachteil: sie müssen gemäß der Laserschutzverordnung EN 60825-1 klassifiziert werden. Eine hohe Leistung der Laser zieht meist Probleme beim Laserschutz nach. Eine Abhilfe schaffen die neuen Laser von Laser 2000.
(PresseBox) (Wessling, )
Der Clou steckt im Detail der Optik. Der besondere Schliff ermöglicht eine speziell definierte Bewertung möglicher Strahlleistung aus einer scheinbaren Strahlquelle, die in der EN 60825-1 zur Einstufung der Laserklassen führt. Dieser Vorteil ermöglicht die Einordnung der Laser in kleinere Laserschutzklassen. Beispielsweise kann ein 10 mW Laser mit einer 10° Optik noch in die Klasse 2M eingestuft werden, ein 50 mW Laser mit einer 45° Optik wird ebenfalls in dieser Klasse eingeordnet. Selbst ein 100 mW Laser ist mit einer 90° Optik noch ein Produkt der Laserklasse 2M.
Der besondere Schliff, ausgewählte optische Elemente und ein durchgängiges qualitatives Messverfahren jedes einzelnen Lasersystems entschärfen den Laserschutz deutlich und ermöglichen einen weitaus uneingeschränkten Betrieb der Laser für die Bildverarbeitung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.laser2000.de/...
Der besondere Schliff, ausgewählte optische Elemente und ein durchgängiges qualitatives Messverfahren jedes einzelnen Lasersystems entschärfen den Laserschutz deutlich und ermöglichen einen weitaus uneingeschränkten Betrieb der Laser für die Bildverarbeitung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.laser2000.de/...
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