Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 100389

iTraffic GmbH Nove-Mesto-Platz 4 40721 Hilden, Deutschland http://www.itraffic.de
TG
iTraffic GmbH

Der deutsche Bezahlsender GoldStarTV verklagt Youtube wegen Urheberrechtsverletzungen auf Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.

Die Milliardenklage des US-Medienkonzerns Viacom gegen die Google-Tochter Youtube zieht erste Klagen deutscher Fernsehsender nach sich.

(PresseBox) (Köln, )
Die Milliardenklage des US-Medienkonzerns Viacom gegen die Google-Tochter Youtube zieht erste Klagen deutscher Fernsehsender nach sich.

Das deutsche PayTV Unternehmen GoldStar TV GmbH & Co KG strahlt Musiksendungen aus, die gegen Zahlung einer Gebühr empfangen werden können. Werden diese Sendungen von privaten Nutzern auf Internetportalen wie Youtube eingestellt, so können sie in der Folge im Internet von jedermann kostenlos abgespielt werden. Im Kielwasser der spektakulären Klage des Medienunternehmens Viacom gegen Youtube hat nun auch GoldStar TV juristische Schritte gegen Youtube eingeleitet. GoldStar TV erwägt zudem, rechtliche Schritte gegen das Portal MyVideo einzuleiten. Damit bekommt der Streit um die unerlaubte Ausstrahlung urheberrechtlich geschützten Materials eine nationale Komponente. Es bleibt anzuwarten, ob weitere Betroffene Ihre Rechte einklagen und damit möglicherweise das Web 2.0 grundlegend verändern. Die Betreiber der Internetportale argumentieren gerne mit der Behauptung, die Entwicklung sei durch Urheberrechtsklagen nicht aufzuhalten. Zur Bewertung dieser Aussage haben wir uns an die auf Kunstrecht und Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwältin Yasmin Mahmoudi aus Köln gewandt. Sie erklärte, dass es sich dabei um eine reine Schutzbehauptung handele, die impliziere, die Verletzung geistigen Eigentums sei zwingend erforderlich, um Portale wie Youtube, Clipfish und MyVideo weiter betreiben zu können. Rechtsanwältin Mahmoudi stellte klar, dass die Portale auf eine legale Variante zurückgreifen können, indem sie mit den Sendern Lizenzverträge schließen und sie so an dem Erfolg teilhaben lassen. Die Portale Clipfish und MyVideo werden von RTL, respektive ProSieben Sat1 betrieben. Eine Vielzahl ihrer Clips stammen mithin aus der eigenen Sendergruppe. Soweit jedoch von Nutzern Videos anderer Rechteinhaber ohne deren Einverständnis in das System eingespeist werden, kommt es zu Urheberrechtsproblemen, die durch Lizenzvereinbarungen behoben werden können. Eine entsprechende Vereinbarung hat beispielsweise das Musikunternehmen Universal Music mit Youtube geschlossen. Sobald ein Nutzer ein Video bei Youtube einstellt, auf dem Musik der Teenieband „Tokio Hotel“ oder von anderen bei Universal Music unter Vertrag stehenden Künstlern gespielt wird, erhält Universal eine Lizenzgebühr. Auf Nachfrage erklärte Rechtsanwältin Mahmoudi, dass die vertragliche Absicherung zu einer win-win Situation, also einer für beide Parteien vorteilhaften Lösung, führe. Zum einen ist die Ausstrahlung lizenzierter Sendungen zulässig und verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Die Portale sind so rechtlich abgesichert. Zum anderen profitieren die Rechteinhaber von einer weiteren Verbreitung ihrer Inhalte, die sich in Form von Lizenzgebühren positiv für sie auswirkt.

Die Kanzlei Mahmoudi wurde 2005 in Köln gegründet. Die Kanzlei berät in allen Rechtsfragen in den Bereichen Kunstrecht und Urheberrecht. Die Mandantenstruktur der Kanzlei setzt sich aus Künstlern, Fotografen, Grafikern, Musikern, Architekten und Unternehmen aus der Kunst- und Musikbranche zusammen. Zu den Beratungsschwerpunkten gehört die Gestaltung von Verträgen wie
- Galerieverträge
- Ausstellungsverträge
- Verlagsverträge
- Kaufverträge
- Kommissionsverträge
- Editionsverträge
- Lizenzverträge
Die Kanzlei berät bei der Gründung von Stiftungen und bei Fragen zur Künstlersozialversicherung und zur Künstlersozialabgabe. Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten selbstverständlich auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

iTraffic GmbH

Itraffic ist eine Mediaagentur aus Hilden bei Düsseldorf und
Mahmoudi Reachtsanwälte ist eine auf Kunstrecht und Urheberrecht spezialisierte Kanzlei.

Presseanfragen / Rückfragen bitte an

Mahmoudi Rechtsanwälte
Hansaring 61
50670 Köln
Fon:+49 (0)221/161 210 - 5
Fax:+49 (0)221/161 210 - 0
info@mahmoudi-rechtsanwaelte.de

oder an

iTraffic GmbH
Nove-Mesto-Platz 4
40721 Hilden
presse@itraffic.de

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.