Das deutsche PayTV Unternehmen GoldStar TV GmbH & Co KG strahlt Musiksendungen aus, die gegen Zahlung einer Gebühr empfangen werden können. Werden diese Sendungen von privaten Nutzern auf Internetportalen wie Youtube eingestellt, so können sie in der Folge im Internet von jedermann kostenlos abgespielt werden. Im Kielwasser der spektakulären Klage des Medienunternehmens Viacom gegen Youtube hat nun auch GoldStar TV juristische Schritte gegen Youtube eingeleitet. GoldStar TV erwägt zudem, rechtliche Schritte gegen das Portal MyVideo einzuleiten. Damit bekommt der Streit um die unerlaubte Ausstrahlung urheberrechtlich geschützten Materials eine nationale Komponente. Es bleibt anzuwarten, ob weitere Betroffene Ihre Rechte einklagen und damit möglicherweise das Web 2.0 grundlegend verändern. Die Betreiber der Internetportale argumentieren gerne mit der Behauptung, die Entwicklung sei durch Urheberrechtsklagen nicht aufzuhalten. Zur Bewertung dieser Aussage haben wir uns an die auf Kunstrecht und Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwältin Yasmin Mahmoudi aus Köln gewandt. Sie erklärte, dass es sich dabei um eine reine Schutzbehauptung handele, die impliziere, die Verletzung geistigen Eigentums sei zwingend erforderlich, um Portale wie Youtube, Clipfish und MyVideo weiter betreiben zu können. Rechtsanwältin Mahmoudi stellte klar, dass die Portale auf eine legale Variante zurückgreifen können, indem sie mit den Sendern Lizenzverträge schließen und sie so an dem Erfolg teilhaben lassen. Die Portale Clipfish und MyVideo werden von RTL, respektive ProSieben Sat1 betrieben. Eine Vielzahl ihrer Clips stammen mithin aus der eigenen Sendergruppe. Soweit jedoch von Nutzern Videos anderer Rechteinhaber ohne deren Einverständnis in das System eingespeist werden, kommt es zu Urheberrechtsproblemen, die durch Lizenzvereinbarungen behoben werden können. Eine entsprechende Vereinbarung hat beispielsweise das Musikunternehmen Universal Music mit Youtube geschlossen. Sobald ein Nutzer ein Video bei Youtube einstellt, auf dem Musik der Teenieband „Tokio Hotel“ oder von anderen bei Universal Music unter Vertrag stehenden Künstlern gespielt wird, erhält Universal eine Lizenzgebühr. Auf Nachfrage erklärte Rechtsanwältin Mahmoudi, dass die vertragliche Absicherung zu einer win-win Situation, also einer für beide Parteien vorteilhaften Lösung, führe. Zum einen ist die Ausstrahlung lizenzierter Sendungen zulässig und verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Die Portale sind so rechtlich abgesichert. Zum anderen profitieren die Rechteinhaber von einer weiteren Verbreitung ihrer Inhalte, die sich in Form von Lizenzgebühren positiv für sie auswirkt.
Die Kanzlei Mahmoudi wurde 2005 in Köln gegründet. Die Kanzlei berät in allen Rechtsfragen in den Bereichen Kunstrecht und Urheberrecht. Die Mandantenstruktur der Kanzlei setzt sich aus Künstlern, Fotografen, Grafikern, Musikern, Architekten und Unternehmen aus der Kunst- und Musikbranche zusammen. Zu den Beratungsschwerpunkten gehört die Gestaltung von Verträgen wie
- Galerieverträge
- Ausstellungsverträge
- Verlagsverträge
- Kaufverträge
- Kommissionsverträge
- Editionsverträge
- Lizenzverträge
Die Kanzlei berät bei der Gründung von Stiftungen und bei Fragen zur Künstlersozialversicherung und zur Künstlersozialabgabe. Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten selbstverständlich auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.