„Wenn die ARD ihre Börsensendung z.B. von einem Finanzdienstleister präsentieren lässt, darf sich nicht mal mehr der öffentlich-rechtliche Rundfunk als ‚unabhängiges Medium’ bezeichnen“, kommentiert Florian Reißer, Rechtsanwalt der Kölner Kanzlei UHY, das Urteil der Hamburger Richter.
Die privaten TV-Sender wären damit in ihrer Finanzierung genauso betroffen wie sämtliche Tageszeitungen oder etwa die Onlineausgaben von Nachrichtenmagazinen. „Eine ‚freie und unabhängige Presse’ muss sich auch über Werbung finanzieren dürfen“, so Reißer weiter. Sonst sei ein konkurrenzfähiges Angebot nicht denkbar.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit eines Hamburger Mobilfunk-Onlinehändlers mit dem Verlag des Onlinemagazins inside-handy.de. Das Magazin hatte sich selbst als „unabhängiges Mobilfunk-Wissensmagazin“ bezeichnet. Durch diese Formulierung sah sich der Onlineshop wettbewerbsrechtlich im Nachteil.
„Für uns ist redaktionelle Unabhängigkeit ein extrem wichtiges Gut“, erklärte inside-handy.de-Chefredakteur Jan Freynick. Denn nur wenn Beiträge, Berichte und Produkttests ohne äußere Einflussnahme entstünden, hätten sie einen Mehrwert für die Leser. „Wenn wir nur in Verdacht gerieten, dass Einflussnahme der Hersteller möglich sei, hätte das verheerende Konsequenzen für uns.“ Gleichzeitig sei Werbung die einzig akzeptierte Finanzierung, insbesondere der neuen Medien; sämtliche Paid-Content-Modelle seien bislang gescheitert. „Eine unabhängige werbefinanzierte Berichterstattung im Internet ist mit diesem Urteil nicht möglich“, so Freynick abschließend.
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