Die Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken in Schwäbisch Hall ist auch zwischen den Feiertagen geöffnet. Die Unternehmen können ihre Bescheinigungen und andere Außenwirtschaftsdokumente an allen Tagen mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers zu den üblichen Geschäftszeiten vornehmen lassen.
Die IHK Heilbronn-Franken wünscht allen Leserinnen und Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr.