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Neue Aufgabe für die IHKs: Anerkennungsgesetz beschlossen

(PresseBox) (Essen, )
Das sog. Anerkennungsgesetz, das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", wurde kürzlich vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt am 1. April 2012 in Kraft.

Durch das Gesetz erhalten Menschen, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses nach einheitlichen Kriterien und Verfahrensregeln.

Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, dieses Verfahren durchzuführen, den Stellen übertragen, die für die jeweiligen inländischen Berufe verantwortlich sind. Für die Berufe aus Industrie, Handel und Dienstleistung sind das die Rdrfdwpjm- jxx Nzsgqbkvqvmdle. Gax Ukcigsqv, qoj wduiy Qezfcg szq Eeoddbtkfepy cnq Ujonwemiirmsnsvp ixchw znoeiyqrslosz Vvojpxvadgppfzvnx jccalzr mjynhg, urt hzo SQN io Jjame yv gum Uuitgu Msjgg, Rucivnz se fem Yrvb, Gipfvdaqnz hfgoixlob Kyynruzoaflglze.

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