Bei Baustellen und insbesondere bei Abbrucharbeiten fallen häufig Abfälle an, die nach Abfallrecht als "gefährlich" gelten. Beispiele hierfür sind asbesthaltige Dach- und Fassadeneindeckungen, Dämmmaterialien, Dachstuhlgebälk (AV-Holz) teerhaltige Dachpappe sowie Straßenaufbruch. Bei der Entsorgung sind einige Vorschriften zu beachten. So müssen Erzeuger, Beförderer und Entsorger nach der Abfall-Nachweisverordnung (NachwV) den Entsorgungsvorgang belegen und unter Umständen am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen.
Wann ist eine Transportgenehmigung für Bauabfälle erforderlich? Welche Mengenschwellen sind relevant? Wer muss und wer kann am eANV teilnehmen? Gibt es Ausnahmeregelungen? Diese und weitere Fragen werden übersichtlich im neuen Merkblatt erörtert. Es steht auf den Webseiten von IHK Saarland (Kennzahl 1495), HWK sowie LUA zum Download zur Verfügung.