Bei der Beschäftigung von noch nicht volljährigen Schülern sind daneben auch arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere muss das Jugendarbeitsschutzgesetz eingehalten werden. Weitere Informationen hierzu beinhaltet das IHK-Merkblatt "Beschäftigung von Minderjährigen (A26)".
IHK-Tipps zur Ferienarbeit von Schülern
Bei der Beschäftigung von noch nicht volljährigen Schülern sind daneben auch arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere muss das Jugendarbeitsschutzgesetz eingehalten werden. Weitere Informationen hierzu beinhaltet das IHK-Merkblatt "Beschäftigung von Minderjährigen (A26)".