Auch für einen beauftragten Immobilienmakler können sich aus einer Nebenpflicht des Maklervertrags Haftungsrisiken ergeben – nämlich dann, wenn er mögliche Aufklärungspflichten gegenüber seinem Auftraggeber verletzt.
Hilfestellung zur Anwendung der EnEV erhalten Betroffene von spezialisierten Dienstleistern, aus dem Umweltfirmeninformationssystem der IHK-Organisation (www.umfis.de). Die IHK Saarland hält auf ihrer Website (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 65 zudem das aktualisierte Merkblatt „Novellierte Energieeinsparverordnung - EnEV (W03)“ mit weiteren Informationen bereit.