Zudem müssen Unternehmen Stoffe und Gemische ab dem 1. Dezember nach dem weltweiten System "CLP" einstufen, kennzeichnen und verpacken. Gleichzeitig müssen ab dann bestimmte Stoffe spätestens einen Monat nach dem Inverkehrbringen in ein CLP-Verzeichnis gemeldet werden.
Rund 400 Unternehmen sind in Südhessen von der Neuregelung betroffen. Sie produzieren oder importieren Chemikalien oder handeln damit.
Workshop der hessischen IHKS
Die hessischen IHKs veranstalten am 12. November in der IHK Frankfurt einen Workshop, bei dem Unternehmen die Vorschriften kennen lernen.
REACH-CLP-Helpdesk: Auskünfte erhalten Unternehmen beim deutschen Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). www.reach-clp-helpdesk.de
Die IHK informiert über die Meldepflicht im Internet: www.darmstadt.ihk24.de/reach