Ab dem 1. Juli 2008 werden Energieausweise für Wohngebäude, die vor 1965 erbaut wurden, Pflicht. Für jüngere Wohngebäude folgt die Ausweispflicht ab 1. Januar 2009. Jeder Kauf- oder Mietinteressent hat dann das Recht, sich einen gültigen Energieausweis durch den Verkäufer oder Vermieter vorlegen zu lassen.
Käufer und Mieter einer Wohnung oder eines Hauses können in Zukunft anhand des Energieausweises beurteilen, ob ein Gebäude eine gute oder schlechte Energiebilanz hat. Diese Transparenz hilft, die sogenannte „zweite Miete“ für die Heizkosten besser einzuschätzen. Die Zusammenarbeit mit ImmobilienScout24 ermöglicht es dem BMVBS, Menschen, die auf der Suche nach Wohnraum sind, für das Thema energieeffiziente Gebäude direkt zu erreichen.
Die Kooperation ist Teil der Kampagne zur CO2-Gebäudesanierung www.energie-fuer-morgen.de. In 2006 und 2007 konnten mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm bundesweit mehr als 400.000 Wohnungen umfassend energetisch saniert werden.
Weitere Informationen unter:
www.ImmobilienScout24.de/...