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Zur Klageerhebung von Nabu und BUND gegen den Bau der B 96 n auf der Insel Rügen

IHK zu Rostock: Verbandsklage war ein Fehler

(PresseBox) (Rostock, )
"Die Einführung der naturschutzrechtlichen Verbandsklage war ein schwerer Fehler", erklärt Rolf Paarmann, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Rostock. Durch die kürzlich eingelegten Klagen der beiden Umweltverbände Nabu und BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der B 96 n auf Rügen werden nicht nur Investitionen in Millionenhöhe erheblich verzögert, sondern auch der Tourismusregion schwerer Schaden zugefügt. "Die IHK zu Rostock hat schon im Jahre 2000 nachdrücklich vor den negativen Folgen des Verbandsklagerechts für die Durchführung von Infrastrukturvorhaben gewarnt. Die Politik hat sich aber von diesen Warnungen nicht beeindrucken lassen. Mitunter waren dieses genau diejenigen, die heute die Bauverzögerungen und die Kostensteigerungen beklagen", so Paarmann weiter.

Die Verbandsklage ist eigentlich für das deutsche Rechtssystem untypisch.

Denn grundsätzlich wird vom Kläger eine persönliche Betroffenheit von einer staatlichen Maßnahme verlangt. Die naturschutzrechtliche Verbands-klage wurde demgegenüber mit dem Argument eingeführt, die Umwelt und die Natur seien schutzlos und bräuchten "einen Anwalt". Die Erfahrung zeigt jedoch, dass hier einige wenige Personen das Klagerecht dafür missbrau-chen, durch die zeitliche Verzögerung der Baumaßnahmen unberechtigte Planungszugeständnisse von Seiten der Behörden zu erhalten. "Genau dafür spricht auch das Verhalten der beiden Naturschutzverbände, wenn trotz jahrelanger intensiver Gespräche mit dem Planungsträger am letzten Tag der Frist Klage eingelegt wird. Ziel ist offensichtlich nicht eine Gerichts-entscheidung, sondern weitere Konzessionen", betont Paarmann.

Für die IHK zu Rostock verstärkt die Verbandsklage die Tendenz zum sog. Rechtsmittelstaat, in dem immer mehr die Gerichte, weniger die gewählten Politiker definieren, was im Interesse des Gemeinwohls zweckmäßig und richtig ist.
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