Die Verbandsklage ist eigentlich für das deutsche Rechtssystem untypisch.
Denn grundsätzlich wird vom Kläger eine persönliche Betroffenheit von einer staatlichen Maßnahme verlangt. Die naturschutzrechtliche Verbands-klage wurde demgegenüber mit dem Argument eingeführt, die Umwelt und die Natur seien schutzlos und bräuchten "einen Anwalt". Die Erfahrung zeigt jedoch, dass hier einige wenige Personen das Klagerecht dafür missbrau-chen, durch die zeitliche Verzögerung der Baumaßnahmen unberechtigte Planungszugeständnisse von Seiten der Behörden zu erhalten. "Genau dafür spricht auch das Verhalten der beiden Naturschutzverbände, wenn trotz jahrelanger intensiver Gespräche mit dem Planungsträger am letzten Tag der Frist Klage eingelegt wird. Ziel ist offensichtlich nicht eine Gerichts-entscheidung, sondern weitere Konzessionen", betont Paarmann.
Für die IHK zu Rostock verstärkt die Verbandsklage die Tendenz zum sog. Rechtsmittelstaat, in dem immer mehr die Gerichte, weniger die gewählten Politiker definieren, was im Interesse des Gemeinwohls zweckmäßig und richtig ist.