Ausgehend von Fachvorträgen diskutierten die Mitglieder der Vollversammlung, der Fach- und Regionalausschüsse der IHK zu Rostock, die Oberbürgermeister, Landräte sowie die Mitglieder des Bundes- und des Landtages des IHK-Bezirkes über die Auswirkungen der Kreisgebietsreform in Nordvorpommern, Rügen und Stralsund sowie die Notwendigkeit einer Kulturförderabgabe.
Ralf Drescher, Landrat des Landkreises Nordvorpommern, brachte zum Ausdruck, dass die Kreisgebietsreform unumgänglich sei und ein erneutes Scheitern vor dem Landesverfassungsgericht unnötige zusätzliche Kosten bedeuten würde. "Die Wirtschaft profitiert von der Kreisgebietsreform, da ein neuer Großkreis sparsamer und effizienter arbeiten kann. Die Einspar-potenziale schaffen z.B. neue finanzielle Handlungsspielräume für die Vergabe von Fördermitteln. Mit der Reform wird der Landkreis nur so viel Verwaltung wie nötig erhalten", sagte Drescher.
Rolf Kammann, Geschäftsführer der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbH, forderte die Kommunen auf, künftig mit einer Stimme zu sprechen und gute Ansiedlungsrahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen. "Für die Imagebildung der Region ist es wichtig, dass alle Partner die Attraktivität Vorpommerns vermarkten, um so dem demographischen Wandel und drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken", erklärte Kammann.
Der tourismuspolitische Sprecher der IHK zu Rostock für die Insel Rügen, Matthias Ogilvie, betonte, dass es bei der Kulturförderabgabe nicht um die spezielle Förderung von Kultur oder Tourismus gehe, sondern einzig und allein um das Stopfen von Haushaltslöchern. "Wenn es einen so breiten politischen Konsens gab, für das Beherbergungsgewerbe in unserem Bundesland im Vergleich zum Ausland gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, darf diese Zielsetzung nicht auf kommunaler Ebene durch die Einführung sog. Kulturförderabgaben gänzlich oder teilweise relativiert werden", so Ogilvie. Er verwies auf den Beschluss der IHK-Vollversammlung vom April diesen Jahres, wonach die Einführung von Kulturförderabgaben als steuerpolitisch verfehlt und rechtlich bedenklich angesehen wird. Um das Ziel der Unterhaltung und des Ausbaus kultureller Einrichtungen zu erreichen, sollten die Kommunen vielmehr auf Haushaltsdisziplin und auf die Einbindung der Unternehmen über freiwillige Lösungen setzen.