Die zeitgleich zur Entscheidung anstehende Kulturförderabgabe zum Zwecke eines Theaterneubaus würde dem Finanzierungskonzept der neu zu errichtenden Tourismus und Marketing GmbH die Basis entziehen, da dann die Bereitschaft der Unternehmen, sich an einer freiwilligen Marketingumlage zu beteiligen, nicht mehr bestehen dürfte. Gleiches würde für freiwilliges (Kultur-)Sponsoring gelten, dass viele Rostocker Betriebe heute schon mit nennenswerten Beträgen leisten.
Paarmann: "Eine die Hotellerie belastende Kulturabgabe, die wirtschaftspolitisch als auch rechtlich mehr als bedenklich ist, wird beim neuen Tourismusmarketing der Hansestadt Rostock zu einem Fehlstart führen. Die Marketingorganisation braucht vielmehr eine breite Basis aus Bürgerschaft und Wirtschaft. Denn andernfalls diskutieren wir immer wieder über die von niemandem gewollte Fremdenverkehrsabgabe oder darüber, wie weitere kommunale Abgaben als Geldquelle gestaltet werden können."
Anders als die Wirtschaft belastende Abgaben ist das "neue" Tourismusmarketing der Hansestadt Rostock ein zukunftsweisender Weg. Auch wenn sicher noch Detailfragen zu klären sind, werden die Weichen grundsätzlich richtig gestellt: Die konzeptionelle Beteiligung der Wirtschaft ist über einen Fachbeirat sichergestellt, perspektivisch ist eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Kammern und Verbänden nicht ausgeschlossen . Wichtigstes Instrument zur Finanzierung der Gesellschaft ist nach dem Unternehmenskonzept die Einführung einer Marketingumlage auf freiwilliger Basis. Das einheitliche Tourismusmarketing auf der Insel Usedom oder auch in Berlin zeigt, dass ein solches Modell in der Praxis funktioniert. Unternehmen, die sich nicht am Leistungsangebot der Gesellschaft durch Zahlung einer Marketingumlage beteiligen, werden im touristischen Marketing der Hansestadt Rostock künftig nicht mehr präsent sein.