Durch den Einheitlichen Ansprechpartner sollen Unternehmen sämtliche zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten über eine einheitliche Stelle abwickeln können. In Mecklenburg-Vorpommern wurde diese neue Aufgabe durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt in Mecklenburg-Vorpommern" den fünf Wirtschaftskammern (IHK zu Rostock, IHK zu Schwerin, IHK zu Neubrandenburg, HWK Schwerin und HWK Ostmecklenburg-Vorpommern) übertragen.
Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner erhalten Sie unter www.rostock.ihk24.de.