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Übergangsfrist für "Alte-Hasen" endet am 21. März 2017

IHK Bonn/Rhein-Sieg weist auf schnelles Handeln hin

(PresseBox) (Bonn, )
Die Übergangsfrist für Inhaber der bisherigen Erlaubnis nach § 34c GewO für die Darlehensvermittlung (Ausstellung vor dem 21. März 2016), die auch zukünftig Immobiliardarlehen nach § 34i GewO vermitteln möchten und die Erlaubnis im vereinfachten Verfahren und unter Nachweis der Sachkunde über die ununterbrochene Tätigkeit beantragen wollen, endet am 21. März 2017. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hin.

Vermittler, die zu diesem Zeitpunkt noch keine Erlaubnis der IHK erhalten haben, dürfen dann keine Immobiliarverbraucherdarlehen mehr vermitteln. „Die Erlaubnis muss dann schon erteilt sein, so dass die Einreichung des Antrags „auf die letzte Minute“ nicht mehr ausreicht, um die sogenannte Alte-Hasen-Regelung noch in Anspruch zu nehmen“, sagt IHK-Ansprechpartnerin Vanessa Schmeier: „Da aufgrund der noch zu erwartenden hohen Antragszahlen eine rechtzeitige Bearbeitung ab Ende Januar 2017 nicht mehr für jeden Antrag garantiert werden kann, empfehlen wir die zeitnahe Einreichung der Anträge.“

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