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Gründerpreis NRW für junge Unternehmen

Teilnahmeschluss ist der 12. August 2016

(PresseBox) (Bonn, )
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist junge Unternehmen auf den Gründerpreis NRW 2016 hin. Der Wettbewerb wird von der NRW.BANK und dem Ministerium für Wirtschaft und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen ausgelobt. Für den Gründerpreis NRW können sich kleine und mittlere eigenständige Unternehmen und Freiberufler aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung bewerben, die zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2014 in Nordrhein-Westfalen gegründet oder übernommen wurden. Teilnahmeschluss ist der 12. August 2016. „Schon die Teilnahme am Wettbewerb bringt jungen Unternehmen Vorteile, indem sie sich mit dem eigenen Unternehmen intensiv auseinander setzen“, sagt IHK-Ansprechpartner Karl Reiners.

Mit dem Gründerpreis werden erfolgreiche Unternehmerinnen und Unternehmer mit Mut, Ideenreichtum und Innovationskraft ausgezeichnet. Es werden Preisgelder in einem Gesamtwert von 20.000 Euro für die ersten drei Plätze (10.000, 6.000, 4.000 Euro) verliehen, die von der NRW.BANK gestiftet werden. Nähere Informationen gibt es unter www.ihk-bonn.de, Webcode 8, oder unter www.gruenderpreis.nrw.de.

bewertet die Höherstufung der Rheinquerung zwischen Godorf und Niederkassel als Erfolg für die regionale Zusammenarbeit, dem aber weitere folgen müssten. „Erfreulich ist die Aufnahme der neuen Rheinquerung in den vordringlichen Bedarf, aber sie muss auch als Kombibrücke realisiert werden“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. Nur in der Kombination von Schiene und Straße können die Brücke ihre volle Wirkung entfalten. „Dann können wir auch das trimodale Terminal im Hafen Lülsdorf anbinden“, so Hille: „Zudem könnten wir - bei entsprechender Bauweise – auch den Flughafen endlich per Schiene an den Bonner Hauptbahnhof anbinden.“

Bei der Rheinquerung dürfe es allein aber nicht bleiben: „Die Infrastruktur im IHK-Bezirk muss dringend ausgebaut werden“. Dazu gehört nach Auffassung der IHK auch die Aufnahme des sechs-spurigen Ausbaus der A565 in den vordringlichen Bedarf, damit so schnell wie möglich geplant und gebaut werden könne. „Auch darf die Südtangente im Bundesverkehrswegplan keinesfalls herabgestuft werden“, so Hille weiter: „Vielmehr muss jetzt mit allen Mitteln geplant werden, damit das Projekt zum Wohle der Region realisiert werden kann. Allen Gutachtern zufolge kann die Tangente für spürbare Entlastung auf der A565, der Reuterstraße und vielen Landstraßen, insbesondere im Siebengebirge sorgen.“ Das Projekt sei auch aus Umweltaspekten zu begrüßen, denn bei entsprechender Tunnelbauweise können Belastungen der Bewohner und der Flora und Fauna auf ein Minimum reduziert werden. Es wäre geradezu nachlässig, so Hille, ein so wichtiges Projekt jetzt nicht weiter zu verfolgen.

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