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Geplantes Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz schießt am Ziel vorbei

(PresseBox) (Bonn, )
Das von der nordrheinwestfälischen Landesregierung geplante „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“ ist nach Ansicht der IHK Bonn/Rhein-Sieg und DEHOGA Nordrhein e.V. nicht geeignet, dem Verbraucher Informationen über eine mögliche Gesundheitsgefährdung zu vermitteln - dies übernimmt die staatliche Lebensmittelkontrolle, indem sie den Betrieb entweder schließt oder geöffnet lässt. Das geplante „Hygienebarometer“, über das die Verbraucher etwa am Eingang eines Restaurants oder eines Lebensmittelgeschäftes die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen erkennen sollen, informiert stattdessen lediglich über ergänzende Merkmale, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang zu einer konkreten Gesundheitsgefährdung stehen. So liefert das Barometer im Zweifel irreführende Ergebnisse und stigmatisiert den betroffenen Betrieb. Zudem weist der Entwurf gravierende Rechtsmängel auf, so dass die IHK Bonn/Rhein-Sieg und DEHOGA Nordrhein e.V. das geplante Gesetz ablehnen.

Mit dem „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“ will die Landesregierung für mehr Transparenz über die Qualität im Gastronomie- und Lebensmittelbereich sorgen. Das „Hygienebarometer“ sollte den Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich vor dem Betreten eines Restaurants, eines Lebensmittelgeschäfts oder auch im Vorfeld über das Internet über die Ergebnisse amtlicher Kontrollen und damit über den „Hygienezustand“ des Betriebes zu informieren. Damit soll das Transparenzsystem den einzelnen Unternehmer stärker dazu motivieren, seinen Betrieb im Einklang mit den lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften zu betreiben. Doch genau diese beiden Anforderungen erfüllt das geplante Gesetz nicht.

So sieht der Gesetzesentwurf u. a. vor, dass ein Betrieb mit einer „roten“ Barometerbewertung geöffnet bleiben darf. Die Farbe „rot“ signalisiert dem Betrachter aber eine konkrete Gefährdung – nicht so im Barometer: für eine schlechte Einstufung reichen im Barometer bspw. Mängel beim Hygienemanagement, die aber auch auf eine objektive bauliche Beschaffenheit der Betriebsstätte zurückzuführen sein kann, auf die der Unternehmer in der Regel keinen Einfluss hat, und die die Hygiene im Umgang mit Lebensmittel keineswegs beeinträchtigen muss.

Das Ergebnis, obwohl über die Farben einfach zu erfassen, ist für den Verbraucher also kaum nachvollziehbar. Dafür kann es ein Restaurant, eine Gaststätte oder auch einen Lebensmittelbetrieb dauerhaft stigmatisieren, obwohl keine unmittelbaren hygienerelevanten oder gar gesundheitsgefährdenden Missstände vorlagen. Dennoch wird der Betrieb aufgrund der Bewertung Kunden verlieren und im Einzelfall sogar schließen müssen. Dazu kann es sogar dann kommen, wenn der Betrieb nachbessert und eine rote „Barometerbewertung“ nicht mehr gerechtfertigt wäre. Grund dafür ist der erfahrungsgemäß viel zu lange Zeitraum, in dem eine Nachkontrolle durch die Behörden stattfinden wird. Selbst eine gelbe „Barometerbewertung“ kann zu Umsatzrückgängen führen, da sie an das Vorsichtsdenken der Verbraucher appelliert.

Darüber hinaus weist der Gesetzentwurf mit Blick auf die Umsetzung erhebliche rechtliche Mängel auf. Bedenken bestehen etwa im Zusammenhang mit der behördlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Zwar sieht der Entwurf eine vorherige Anhörung des Unternehmers vor, diese soll jedoch nur mündlich erfolgen. Hierdurch wird die Möglichkeit, Rechtsrat einzuholen, in unzulässiger Weise beschnitten. Zudem stellt der Entwurf nicht sicher, dass Fehlinformationen vor ihrer Veröffentlichung im Internet berichtigt werden können.

Aus Sicht von der IHK Bonn/Rhein-Sieg und DEHOGA Nordrhein e.V. ist es die Aufgabe der Kontrollbehörden, Betriebe zu schließen, deren Zustand eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Das ist sinnvoll und sollte auch so bleiben. „Wenn ein Betrieb nach behördlicher Auffassung geöffnet bleiben darf, sollte es dem Verbraucher überlassen sein, sich ein Bild über die Qualität des jeweiligen Anbieters zu machen. Staatliches Handeln ist hier nicht notwendig, zumal im Internet eine Vielzahl an Bewertungsplattformen verfügbar ist“, so IHK Geschäftsführer Prof. Dr. Stephan Wimmers.

Das Gesetz steht am Freitag auf der Tagesordnung des Landtages. Mathias Johnen, stellv. Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein e.V. sagt dazu: „Ich empfehle allen Gastronomen, die ihnen bekannten Landtagsabgeordneten darauf anzusprechen. Dieses Gesetz muss verhindert werden“.

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