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Bettensteuer verursacht Bürokratiekosten von 504.000 Euro

Untersuchung zu den Auswirkungen der Beherbergungssteuer

(PresseBox) (Bonn, )
Mit 504.000 Euro Bürokratiekosten werden die Bonner Hotels durch die städtische Bettensteuer belastet. Das hat eine Untersuchung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg zu den „Auswirkungen der Beherbergungssteuer auf die Bonner Hotellerie“ ergeben. „Im Vergleich zum geschätzten Beherbergungssteueraufkommen von 1,048 Millionen Euro zeigt sich, dass diese Branchen-Sondersteuer in keinem besonders günstigem Verhältnis zum Aufwand steht“, kommentiert IHK-Geschäftsführer Professor Stephan Wimmers: „Jeder eingenommene Euro an Beherbergungssteuer in der Hotellerie verursacht 48 Cent Bürokratiekosten. Insgesamt lassen die Ergebnisse unserer Umfrage darauf schließen, dass kleinere Hotels tendenziell stärker unter den Bürokratiekosten der Beherbergungssteuer leiden als größere. Hinzu kommen noch der Verwaltungsaufwand bei der Stadt Bonn sowie die negativen Folgen für die touristische Attraktivität der Stadt, denn schließlich hat der Gast nun weniger Geld vor Ort zur freien Verfügung.“

Laut IHK-Untersuchung übernachten in den Bonner Hotels etwa 77 Prozent der Gäste geschäftlich bedingt und 23 Prozent privat. Unter den geschäftlich bedingt Reisenden sind im Durchschnitt 49 Prozent regelmäßig bzw. wiederkehrend, während dies bei den Privatreisenden 21 Prozent sind. Für die Zahl der Ankünfte wurde die amtliche Statistik des Landes verwendet. Diese gibt für das Jahr 2015 786.757 Ankünfte aus.

Für die Nachfrage nach dem Anlass der Reise werden im Durchschnitt 24 Sekunden, für die Erläuterung der Beherbergungssteuerpflicht für Privatreisende durchschnittlich 113 Sekunden, für die Erläuterung der Nachweispflicht für Geschäftsreisende durchschnittlich ebenfalls 113 Sekunden benötigt. Schließlich werden für die Ablage des Nachweises durchschnittlich rund 76 Sekunden und für die Einpflege der Beherbergungssteuerangaben in die Software im Durchschnitt gut 56 Sekunden angegeben. Die ermittelte Zeit wurde mit den durchschnittlichen Lohnkosten inklusive Lohnzusatzkosten multipliziert. Zu den Lohnkosten wurde ein Zuschlag in Höhe von zehn Prozent addiert, der die notwendigen Arbeitsplatz- und Investitionskosten berücksichtigt. Demnach fallen etwa 504.000 Euro an jährlichen Bürokratiekosten an. „Besonders bemerkenswert an diesem Wert ist, dass 76 Prozent der Kosten auf den Nachweis des geschäftlichen Anlasses der Reise entfallen. Die Beherbergungssteuer verursacht hier somit im Vergleich zu den Privatreisenden dreimal so hohe Kosten, ohne dass zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden können“, so Professor Stephan Wimmers.

Die Bürokratiekosten, die bei den Unternehmen entstehen, die ihren Mitarbeitern eine Bescheinigung über den dienstlichen Anlass der Reise ausstellen müssen, bleiben für die vorliegende Berechnung unberücksichtigt. Ebenfalls außen vor bleiben in den Berechnungen die zu veranschlagenden Kosten für die Aufbewahrung der Akten, deren datenschutzgerechte Vernichtung nach fünf Jahren und die Kosten für die Umprogrammierung der Hotelsoftware. Gleiches gilt für die anfallenden, höheren absoluten Kreditkartengebühren für den erhöhten abzubuchenden Betrag und den zusätzlichen Aufwand für die quartalsweise zu erstellende Steuererklärung.

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