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vbw bedauert Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Rundfunkbeitrag

Brossardt: "Länder sind aufgefordert, Entlastung der Wirtschaft vorzunehmen"

(PresseBox) (München, )
Die vbw bedauert die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Dieser hat heute den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt. Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., erklärte dazu: "Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist zu respektieren. Es ist jetzt eine politische Gerechtigkeitsfrage für die Länder, eine Korrektur des Gebührensystems vorzunehmen."

Die KEF hat in ihrem 19. Bericht Mehreinnahmen für ARD, ZDF und Deutschlandradio von über 1,15 Milliarden Euro bis 2016 festgestellt. Die Wirtschaft ist aufgrund der Neugestaltung des Gebührensystems unverhältnismäßig stark belastet. Brossardt: "Die KEF rechnet allein im Kfz-Bereich mit Mehreinnahmen von 87,7 Millionen Euro und bei den Xbshnssoteljiam bop 017,4 Bfnhwzcvi Qunh. Ccqhc Aejwjelntqicb hia Lrpuiuimpe mxg zmtbm vvawoyptzr."

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