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Steuer-ID ist verfassungsgemäß!

(PresseBox) (Münster, )
Ist die Vergabe der Steueridentifikationsnummer mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar? Diese Frage hatte das Finanzgericht Köln in einem etwas skurilen Rechtsstreit zu klären. Antwort des Gerichts: eindeutig ja. Das Urteil, das schon 2012 erging, aber jetzt erst veröffentlicht wurde, klärt damit alle verfassungsrechtlichen Fragen, insbesondere die des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer ist verfassungsgemäß. Sie beruht auf § 139a Absatz 1 und 2 sowie § 139b Absatz 3 der Abgabenordnung. Diese Vorschriften selbst seien verfassungsgemäß. Im weiteren begründete die Richterin in ihrem Urteilsspruch, dass zwar das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – ein Recht, das sich aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ergibt – tangiert sei, der Eingriff jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei.

Auch Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 GG – die Würde des Menschen – ist nicht durch die Vergabe der Steuernummer verletzt. Ebenso wenig konnte die Richterin, wie von der Klägerin im Rechtsstreit vorgetragen, eine Verletzung der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses sehen. Den umfänglichen Ausführungen der Klägerin, der Mensch würde durch die Steueridentifikationsnummer zur Ware, folgte das Gericht nicht.

Das Urteil des Finanzgerichts Köln hat das Aktenzeichen 2 K 853/09.

Über den Autor:
Dipl.-Betriebswirt Heiner Röttger, Jahrgang 1967, ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Rheinland-Pfalz in Worms begann er 1992 seine berufliche Laufbahn bei HLB Dr. Schumacher & Partner in Münster. Seit 2002 ist er Partner bei der Kanzlei. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Beratung und Prüfung mittelständischer Familienunternehmen (Personen- und Kapitalgesellschaften) und deren Gesellschafter, die Beratung und Prüfung von nationalen und internationalen mittelständischen Konzernen sowie die Vermögensplanung. Darüber hinaus tritt Heiner Röttger regelmäßig als Autor von Fachbeiträgen in Erscheinung und steht als Ansprechpartner in allen Fragen des betrieblichen Steuerwesens, der Wirtschaftsprüfung und der betrieblichen Vermögensplanung zur Verfügung (Kontakt: Tel. +49 (0)251 28 08-0; E-Mail info@schumacher-partner.de).

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Die HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bietet seit über 85 Jahren Leistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung an. Zusammen mit der qualifizierten und an praktischen wirtschaftlichen Bedürfnissen ausgerichteten Rechts- und Finanzierungsberatung, die die HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft und die HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH Corporate Finance leisten, beinhaltet das Dienstleistungsangebot von HLB Dr. Schumacher & Partner das gesamte Spektrum wirtschaftlicher Beratung. HLB Dr. Schumacher & Partner ist seit 1985 Mitglied bei HLB International. Insgesamt beraten und betreuen derzeit 150 hochqualifizierte Mitarbeiter an den Standorten Münster, Düsseldorf und Leipzig national und international ausgerichtete Unternehmen und Organisationen. Weitere Informationen unter www.schumacher-partner.de.

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HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes Netzwerk von 20 selbstständigen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an 34 Standorten. Aktuell sind 197 Partner und 1.312 Berufsträger und Mitarbeiter unter dem Dach der HLB Deutschland für die meist mittelständischen Mandanten in Wirtschafts- und Steuerfragen tätig. HLB Deutschland gehört mit einem Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder von 173 Millionen Euro im Jahr 2015 zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. HLB Deutschland ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de

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