"Die Richter verlangen eine Regelung, die Unternehmer und Privatpersonen weniger differenziert behandelt." Der Gesetzgeber muss nun eine Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes bis 30. Juni 2016 vornehmen. "Danach müssen auf jeden Fall alle bestehenden Testamente, Erbverträge und Gesellschaftsverträge mit Nachfolgeregelungen gründlich auf den Prüfstand gestellt werden", so am Brunnen.
Welche genauen Änderungen sich für Unternehmen ergeben, sei derzeit nicht absehbar und werde erst aus der neuen Gesetzgebung ersichtlich sein. Am Brunnen bedauert, dass es die bisherigen Vergünstigungen bei der Vermögensübergabe zukünftig nicht mehr geben wird. Aus seiner Sicht seien diese aber insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen notwendig. "Bereits heute sind viele Betriebe in ihrem Fortbestand gefährdet, wenn aufgrund von hoher Erbschaftsteuer Liquidität entzogen wird."
Im Hinblick auf die nun fälligen Neuregelungen sieht am Brunnen Gestaltungsspielräume. Er fordert daher eine Erhöhung der Freibeträge sowie eine deutliche Verbesserung der Stundungsmöglichkeiten für die anfallende Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer bei lebzeitigen Übertragungen.