Wer 2012 in einem Verein das Amt des Schatzmeisters übernommen hat, der wird sich mit mehr als nur den grundlegenden Fragen beschäftigen müssen: Ist die Abgabe der Anlage EÜR für Vereine Pflicht? Und muss ein Anlagenverzeichnis eingereicht werden? Welche Steuern sind für den Verein überhaupt relevant?
Wenn ein Verein steuerpflichtig (geworden) ist - zum Beispiel weil im vergangenen Jahr erhebliche Gewinne im nicht-ideellen Bereich angefallen sind - müssen die erforderlichen Steuererklärungen bis Ende Mai beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Von der Körperschaft- bis zur Umsatzsteuererklärung
Worauf die Verantwortlichen dabei zu achten haben, erläutert Steuerberater Ulrich Goetze in seinem Online-Seminar "Jahresabschluss und Steuererklärungen für 2012". Es geht um wichtige Themen wie die E-Bilanz, die Bestandteile und das Ausfüllen der Anlage EÜR sowie um Fragen zur Umsatzsteuer. Dabei kommen auch Grundlagen wie die Abgrenzung von Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb zur Sprache.
Doch kein Jahr, in dem der Gesetzgeber nicht neue Regelungen oder Bemessungsgrenzen festgelegt oder ein Gericht steuerlich relevante Tatbestände präzisiert hätte. Daher gibt Goetze vor allem zahlreiche aktuelle Tipps, etwa zur korrekten Behandlung von Sponsoring-Einnahmen oder den unterschiedlichen Spendenarten - damit das Finanzamt später nichts zu meckern hat.
Termin und Anmeldung
Ulrich Goetze hat sich als Steuerberater, Autor und Dozent auf Gemeinnützigkeitsrecht und Steuerrecht für Vereine und Stiftungen spezialisiert. Seit über 20 Jahren engagiert er sich ehrenamtlich in verschiedenen Vereinen und Verbänden.
Das kostenlose Seminar "Jahresabschluss und Steuererklärungen für 2012" findet am Donnerstag, 07.02.2013 um 18:30 Uhr online statt und dauert etwa 90 Minuten. Während der Live-Präsentation können die Teilnehmer dem Referenten Fragen stellen.
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