Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Oberfranken, Horst Eggers, begrüßt die folgenden Verbesserungen, die mit der Gesetzesänderung verbunden sind:
- es wird eine Leistungskomponente eingebaut: Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, sollen künftig einen Darlehenserlass in Höhe von 25 % des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens erhalten
- Fortbildungswillige mit Kindern sollen in Zukunft stärker gefördert werden. Der Kinderzuschlag wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 % bezuschusst, statt wie bisher als Darlehen gewährt. Zugleich wird es einen Kinderbetreuungszuschuss von 113 Euro pro Kind pro Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben. Darüber hinaus werden der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschuss auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt.
- Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden noch stärker honoriert, indem bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden ein Darlehenserlass in Höhe von 33 % gewährt wird.
Damit, so Eggers weiter, stärkt der Gesetzgeber die Fortbildungsmotivation von Handwerkerinnen und Handwerkern und bietet einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.