So müssen jetzt in allen Branchen tagesgenaue Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten von 450-Euro-Kräften geführt werden. Auch für kurzfristige Aushilfen, beispielsweise Ferienvertretungen, muss die tägliche Arbeitszeit innerhalb einer Woche erfasst und jeder Stundenzettel zwei Jahre archiviert werden. In Branchen wie der Gastronomie und im Speditionsgewerbe gilt das sogar für alle Arbeitnehmer unter der Verdienstgrenze von 2.958 Euro im Monat.
Neben den Dokumentationspflichten stößt sich die Wirtschaft an der Generalunternehmerhaftung. Damit haften Auftraggeber dafür, dass Subunternehmer den Mindestlohn zahlen. "Wie ein Unternehmen das sicherstellen kann, wird im Gesetz allerdings nicht erklärt", empört sich Sasse. "Die Unternehmen müssen für etwas bürgen, das sie nicht kontrollieren können", so der BIHK-Präsident. Das Risiko lässt sich weder durch eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers ausschließen, noch kann der Auftraggeber Einblick in dessen Lohnkalkulation fordern. Dem steht der Datenschutz entgegen.