Die Deutsche Börse erwägt ein mögliches Barangebot für die London Stock Exchange für den Fall, dass Euronext oder eine andere dritte Partei ein Angebot für die London Stock Exchange veröffentlicht, aber sie bestätigt, dass sie kein Angebot machen wird, wenn nicht Euronext oder eine andere dritte Partei ein Angebot für die London Stock Exchange veröffentlicht oder sonstige Umstände eintreten, die der UK Takeover Code vorsieht. Zu diesem Zweck hat die Deutsche Börse die Kartellbehörden in Großbritannien und Deutschland, das Office of Fair Trading (OFT) und das Bundeskartellamt, gebeten, die Fusionskontrollverfahren fortzusetzen. Zusätzlich hat die Deutsche Börse es dabei belassen, dass die Finanzierungszusagen aufrechterhalten bleiben.
Deutsche Börse: Stellungnahme zu Kartellverfahren bei OFT und Bundeskartellamt
Die Deutsche Börse erwägt ein mögliches Barangebot für die London Stock Exchange für den Fall, dass Euronext oder eine andere dritte Partei ein Angebot für die London Stock Exchange veröffentlicht, aber sie bestätigt, dass sie kein Angebot machen wird, wenn nicht Euronext oder eine andere dritte Partei ein Angebot für die London Stock Exchange veröffentlicht oder sonstige Umstände eintreten, die der UK Takeover Code vorsieht. Zu diesem Zweck hat die Deutsche Börse die Kartellbehörden in Großbritannien und Deutschland, das Office of Fair Trading (OFT) und das Bundeskartellamt, gebeten, die Fusionskontrollverfahren fortzusetzen. Zusätzlich hat die Deutsche Börse es dabei belassen, dass die Finanzierungszusagen aufrechterhalten bleiben.