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Kraftwerk: Verkündung des Sampling-Urteils des Bundesverfassungsgerichts

(PresseBox) (Hamburg, )
Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in dem Rechtsstreit zwischen dem Musikproduzenten Moses Pelham und der Musikgruppe Kraftwerk verkündet. Für Kraftwerk hat GvW Partner Prof. Dr. Christian Winterhoff an der Urteilsverkündung vor dem Bundesverfassungsgericht teilgenommen.

In dem seit 18 Jahren schwelenden Konflikt geht es um eine zwei Sekunden dauernde Tonsequenz aus einem Musikstück der Gruppe Kraftwerk. Pelham hatte die Sequenz aus dem Jahr 1977 zwanzig Jahre später unerlaubt in einem Song für die Sängerin Sabrina Setlur genutzt. Diese Verwendung von Musikteilen in einem neuen Kontext nennt man Sampling. Kraftwerk hatte daraufhin auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt und sowohl vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg als auch dem Bundesgerichtshof Recht bekommen. Dagegen wiederum hatte Pelham mit diversen anderen Künstlern, darunter Sarah Connor und Bushido, Verfassungsbeschwerde erhoben.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde entsprochen, die Urteile des Bundesgerichtshofs und des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (Urteil des Ersten Senats vom 31.05.2016, Az.: 1 BvR 1585/13). Die bisherigen Urteile hätten das Grundrecht der Kunstfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt. Der Bundesgerichtshof muss nun im Lichte der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu über die Frage entscheiden, ob im konkreten Einzelfall die Kunstfreiheit oder das eigentumsgrundrechtlich geschützte Tonträgerherstellerrecht der Gruppe Kraftwerk überwiegt. Außerdem hat der Bundesgerichtshof zu prüfen, ob ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof durchzuführen ist, in dem die Vereinbarkeit der Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union mit den Grundrechten der EU-Grundrechtecharta geklärt wird.

Kraftwerk ist in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht außer durch den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff von der Kanzlei GvW Graf von Westphalen auch von den Urheberrechtsspezialisten Ulrike Hundt-Neumann und Dr. Hermann Lindhorst von SCHLARMANNvonGEYSO vertreten worden.

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