Der Vorsitzende des FRK, Heinz-Peter Labonte, sieht daher nicht nur den TV-Empfang der Kunden der mittelständischen unabhängigen Kabelnetzbetreiber (uKNB), sondern auch die Ausübung der unternehmerischen Aktivitäten der uKNB bedroht. So werde der Minister darauf hingewiesen, dass in diesem mittelständischen Wirtschaftszweig immerhin ca. 36.000 Menschen beschäftigt seien, die fast 3 Mrd. Euro Wertschöpfung pro Jahr erwirtschafteten.
Wie der Leiter der Geschäftsstelle des FRK, Ralf Berger, ergänzt, dürfe es nach der festen Überzeugung des Verbands nicht zur Einführung der „Digitalen Dividende II“ kommen, bevor nicht sichergestellt sei, dass Kabelnetzbetreiber ihre Dienste auch und vor allem mit Breitband störungsfrei beim Kunden abliefern könnten.
Gleichzeitig wird in einem Brief an Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich von den Verbandsvertretern darauf hingewiesen, dass die gleichen Probleme selbstverständlich auch beim Aufbau und Betrieb der sogenannten BOS-Netze (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) auf die Bürger zukämen. Zur Lösung dieser schon heute absehbaren Probleme schlage der FRK deshalb einen Dialog mit allen Beteiligten vor - ähnlich dem bei Einführung der Digitalen Dividende I. Damit werde allen Marktteilnehmern die Chance gegeben, aufeinander zuzugehen und eine einvernehmliche Lösung in sachlicher Ausgestaltung und zeitlicher Abfolge zu verabreden. Hier habe die Bundesnetzagentur nach der Meinung des FRK die entsprechende Erfahrung und wäre prädestiniert, auch diesen Prozess zu moderieren und zu leiten.
Zum Hintergrund ihrer Aktion erklärten die Verbandsvertreter, dass zwar auch Mobilfunkdienste durch den Aufbau der LTE-Netze zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum beitrügen. Allerdings nutzten die Kabelnetzbetreiber für die Übertragung in ihren breitbandigen Netzen wie auch die Mobilfunkunternehmen für das LTE-Funknetz dieselben Funkfrequenzbereiche zwischen 790 und 862 MHz. Bei fach- und sachgerechter Errichtung und Betrieb beider Netze sei die Nutzung derselben Frequenzen im Kabel und in der Luft störungsfrei möglich, was in den allermeisten Fällen die Regel sei. Dies werde jedoch unterlaufen durch unzureichend störfeste Endgeräte, die von den Endkunden der Kabelnetzbetreiber in deren Kabelnetzen angeschlossen werden müssten.
Zukünftig sei die Nutzung dieser Endgeräte neben den TV-Geräten und Set -Top- Boxen für die Kabelfernsehversorgung und die Breitbandinternetversorgung via Kabelmodems problematisch. Denn nach bislang geltender Normung müssten diese Endgeräte lediglich nachweisen, dass sie im Frequenzbereich von 150 kHz bis 150 MHz störungsfrei funktionierten. Was bislang auch ausreichend gewesen sei, um die sogenannte Staubsaugerstörung zu verhindern. Mit den jetzt neuen LTE-Endgeräten im häuslichen Umfeld (LTE-Smartphone, USB-LTE-Sticks, LTE-Router etc.) könnten LTE-Sender und LTE-Empfänger im Frequenzbereich 790 bis 862 MHz in unmittelbarer Nähe von Fernsehendgeräten diese massiv stören. Dies sei untersucht und nachgewiesen.
In verschiedenen Arbeitsgruppen unter Beteiligung der jeweiligen Marktteilnehmer, der Bundesnetzagentur und der Normungsgremien seien die Normungsvorgaben für diese Frequenzbereiche angepasst worden, um LTE-Störungen dort zu eliminieren.
Abschließend warnte der Vorsitzende des Verbands, Labonte, vor einem „bösen Erwachen“, wenn hier nicht rechtzeitig Abhilfe geschaffen würde und die gesamten Bemühungen zu einer umfassenden Breitbandversorgung auch des ländlichen Raums, aber insbesondere in Ballungsgebieten durch mangelhaft störfeste Endgeräte unterlaufen würden. Rechtzeitig Abhilfe zu schaffen, sei das Gebot der Stunde. Deshalb stehe der FRK auch mit seinen Vorschlägen und Fachleuten für Anhörungen und weiterführende Gespräche zur Sicherung der in diesem Bereich tätigen Unternehmen und der dort vorhandenen Arbeitsplätze gerne zur Verfügung.
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