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GFE Nürnberg - Gesellschaft für erneuerbare Energien NEWS!

Klagewelle in Sachen GFE Nürnberg hat ihren Höhepunkt noch nicht erreicht

(PresseBox) (Magdeburg, )
Diverse Verbraucherschutzanwälte rieten ihren Mandanten gegen ihre GFE Verkäufer zu klagen. In einigen Fällen wurden bereits Urteile zu Gunsten der GFE Verkäufer gefällt, und die Kläger hatten plötzlich weitere hohe Kosten selbst zu tragen. In einigen Fällen wurden Urteile zu Gunsten der GFE Kläger gefällt. Da bei einigen Verkäufern, die selbst durch die GFE schwer geschädigt wurden, zwischenzeitlich auch nichts mehr zu holen war, blieben / bleiben auch diese Kläger auf ihren hohen Kosten sitzen. Wahrscheinlich aus Gründen der unterschiedlichen Prozessqualitäten fallen die Urteile sehr unterschiedlich aus, bleibt der größte Teil der Kläger aber auf seinen Kosten trotzdem sitzen.

GFE-Hilfe

Die Wirtschaftsberatung Euronetwork hatte vielen GFE Geschädigten kostenfrei online Internetkonferenzen ermöglicht, in denen hoch spezialisierte Anwälte in Sachen GFE Rat gaben. Die Geschädigten kamen online einfach und schnell zusammen, waren somit stets auf dem aktuellsten Stand der Dinge, konnten sich kostenfrei hochwertigen anwaltlichen Rat einholen, sowie sich in den Konferenzen und in den eigens dafür eingerichteten Foren austauschen und auch gemeinsam Entscheidungen fällen. Die Folge dieser Vorgehensweise der Euronetwork war, dass 17 Geschädigte durch die Vermittlung der Euronetwork an fähige Anwälte, ihre Ansprüche im Rahmen des von der Staatsanwalt vorgeschlagenen Rückgewinnungshilfeverfahrens in Höhe von 1,5 Millionen € sichern konnten. Genau dieses Rückgewinnungshilfeverfahren wurde von vielen Anwälten gar nicht in Betracht gezogen, obwohl es im Bundesanzeiger ausdrücklich vorgeschlagen wurde. Grund dafür könnte die sehr hohe Spezialisierung, die dafür erforderlich ist, sein. Stattdessen haben viele Anwälte rücksichtslos gegen ohnehin insolvente Gegner geklagt, ohne Rücksicht auf ihre Mandanten, die die Kosten zu tragen hatten/haben.

GFE Nürnberg: 10 Juristen - 20 Meinungen

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte den Geschäftsbetrieb der GFE durch die Verhaftung der Geschäftsführung geschlossen. Die Beschuldigten wurden bisher nicht verurteilt. Mit anderen Worten: Über den Ausgang des Prozesses kann bisher nur gemutmaßt werden. Die Strategie und die Inhalte der Verteidigung werden sich erst noch im Laufe der Verhandlungen offenbaren. Aktenlage ist eine Sache, ein rechtskräftiges Urteil eine Andere! Auffallend aber ist, dass es diverse Klagen gegen Vermittler gibt, ohne dass der eigentliche Prozeß ausgeurteilt wurde. Das gibt uns zu denken. 10 Juristen - 20 Meinungen! So hat jeder sein eigenes Rechtsverständnis darüber, ob ein Handelsvertreter, nur weil es gerade einem Rückabwicklungsanwalt aus Gründen seines Honorars nach RVG (Rechtsanwaltsver-gütungsgesetz) so in den Kram passt, plötzlich zum Geldanlagenvermittler deklariert wird, oder zum Allwissenden, der es eigentlich besser wissen sollte, als die DEKRA oder der TÜV Süd Czech, und natürlich auch besser, als die Wasserstofftechnik Experten. Ja Wasserstoff!

Erst Wochen nach der Verhaftungswelle, also erst Wochen nachdem der Betrieb der GFE wirksam geschlossen wurde, erfuhren das GFE Verkaufspersonal, die Handelsvertreter und auch die Kunden durch die beiden Motorenentwickler der GFE, dass es sich bei der GFE-Entwicklung "ESS" (Energy Saving System) nicht um die allgemein bekannte, zwischenzeitlich weiterentwickelte und für jeden über Google und Youtube nachvollziehbare Wasserstofftechnik handelte, sondern um Technik, die die Motoren mit Emulsionen, also Rapsöl-Wasser Gemisch laufen lassen sollen. Erst dann wurden diese Dokumente zum ersten Mal kopier- bzw. vervielfältigungswirksam zugänglich. Hier der Link zu zwei höchst relevanten TÜV und DEKRA Dokumenten .

100% Spriteinsparung Auto läuft mit Wasser - kein Sprit mehr notwendig

Vor ca. 2 Jahren machte ein Auto Schlagzeilen, welches nur mit reinem Wasser fährt. Laut seinen Entwicklern ist es dem japanischen Unternehmen gelungen Wasserstoff während der Fahrt elektrisch und hoch effizient aus dem Wasser zu spalten und als Treibstoff zu benutzen. Hier der Link zu diesem Auto! (Reuters Bericht)

Bereits im Jahre 1989 sorgte der philippinische Erfinder Daniel Dingel in den Medien für Schlagzeilen, an die wir uns wahrscheinlich noch alle erinnern: Er erfand die Technik, die jedes Auto auf Wasserbetrieb umzurüsten erlaubt. Die Schaltpläne dafür kursieren nicht nur im Internet, sondern es gibt auch US-Unternehmen, die über Ebook-Verteiler für ihre diesbezüglichen Bausätze werben. Hier der Link zu dieser Technik!

50% Spriteinsparung

Der größte Ebookverteiler in Deutschland in Sachen Wasserautos dürfte wohl Wasserauto24 sein. Die Firma Wasserauto24 wirbt seit Jahren groß und breit für 50% Spriteinsparung durch ihre Technik! Im Ebook werden Hersteller genannt, bei denen man diese Bausätze bestellen kann. Hier der Link zu Wasserauto24!

Vor ca. 2 Jahren riefen wir den TÜV Süd an (nicht den hier erwähnten TÜV und auch nicht in Sachen BHKWs, sondern in eigener privater PKW-Angelegenheit) und fragten Experten, ob man die Wasserstoff Umbausätze in Deutschland in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen kann. Die Antwort haute uns um: Es ginge derzeit nicht, denn es läge an den Abgasen und der EU! Es gäbe keine Referenzabgase zu dem Gemisch aus Treibstoff aus der Tankstelle und beigemischtem Wasserstoff. Daher wären alle Abgasuntersuchungen fehlerhaft. Diese Problematik wäre bekannt und läge bei der EU auf Eis.

70% Spriteinsparung durch Papenburger Kraftstoff

Erst kürzlich, also nach über 1,5 Jahren nach der GFE-Verhaftungswelle erhielten wir von einem der GFE-Motorenentwickler eine wage Information über die Emulsionstechnik "Papenburger Kraftstoff". Im Google wurden wir dann fündig: Die Osnabrücker Zeitung berichtete bereits über ein Jahr vor der GFE Schließung, also am 17.11.2009, über diese Entwicklung der papenburger Firma egm. Demnach soll es tatsächlich gelungen sein, Messwerte zu erreichen, die über jedes Physikverständnis hinaus gehen. Zumindest werden im Bericht Unternehmen aufgeführt, die die Messungen begleitet und bestätigt haben sollen. Hier der Link zum Zeitungsartikel!

Causa GFE - Betrug, Verschwörung, Hexenjagd?

Ehrlich gesagt sind wir nicht in der Lage festzustellen, ob nun alle gelogen haben, also in Nürnberg und in Osnabrück und Papenburg, Daniel Dingel, Wasserauto24, die japanischen Wasserautohersteller, und viele viele mehr, oder es hier tatsächlich eine bahnbrechende, noch nie dagewesene Entwicklung gegeben hat, die der Welt noch die Schuhe ausziehen wird. Bei bester wohlwollender Betrachtung nicht. Das ist Aufgabe der Fachjuristen und deren Ingenieure, die sich mit diesem Fall sachlich auseinander setzen müssen, und auch Aufgabe der Verteidigung. Wozu wir aber in der Lage sind, ist unsere Meinung über die Art und Weise, wie in Deutschland vielerorts über Handelsvertreter öffentlich hergezogen und geurteilt wird, auch öffentlich kund zu tun. Der Handelsvertreter, der nicht im Geringsten am Gewinn einer Stromproduktionsanlage beteiligt ist, soll nun, im Nachhinein das Verlustrisiko des Käufers, der selbständiger Kaufmann, bzw. Kauffrau ist, tragen? Trotz vorhandener HGB 84 konformer Verträge wird der Handelsvertreter aufgrund eines Betruges seitens der von ihm vertretenen Gesellschaft oder aufgrund der möglichen Verschwörung der Justiz, aufgrund des Wehklagens seines Kunden und Kraft der Wassersuppe des RVG-abrechnenden Rückabwicklungsanwaltes seines Kunden, sowie aufgrund diverser mangelhaft bis ungenügend recherchierter Fernsehberichte, gegen geltendes Recht für Außerprospektplausibilitäten verantwortlich gemacht, wird ihm sein Handelsvertretervertrag rückwirkend aberkannt und Geldanlagevermittlung zuerkannt, ihm Mitwisserschaft oder Mittäterschaft und technisches Fachwissen über das der Gutachter hinaus unterstellt, wird ihm die Prospekthaftung und das kaufmännische Risiko seines stromgewerbetreibenden Käufers oktroyiert, soll er für das organisierte bundesweite Versagen und der Willkür der deutschen Finanzämter in GFE-Umsatzsteuerangelegenheiten den Sündenbock spielen? Ja, wo leben wir denn! So sieht Rechtstaatlichkeit nicht aus! Das erinnert eher an die bekannte mittelalterliche Hexenjagt gemäß dem berühmtesten aller juristischen Werke - dem Hexenhammer!

Was den HGB 84 betrifft, so gibt es einen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention! Wir verstehen nicht, warum Handelsvertreter von diversen Gerichten ungleich behandelt, also diskriminiert, werden. Ob da beim einen oder anderen Fall letztendlich der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg angerufen wird, bleibt vorerst abzuwarten. Spannend wird es allemal werden!

Vermittlerhaftung oder Anwaltshaftung?

In Deutschland - anders als vielleicht in den USA - wird ein Anwalt auch im Nichterfolgsfalle bezahlt. Dann eben von seinem Mandanten. Viele Anwälte klagten gegen Vermittler, ohne überhaupt die Akten eingesehen zu haben. Eine Prüfung seiner Angelegenheit, ob ggf. ein Beratungsfehler des Anwaltes vorlag, könnte in einigen Fällen Sinn machen, denn Rechtschutzversicherungen erteilen meist anstandslos Deckung, wenn es um Anwaltshaftung geht. Anwaltshaftung ist ein Spezialgebiet, und man sollte äußerste Sorgfalt bei der Wahl des Anwalts an den Tag legen, der in Sachen Anwaltshaftung tätig werden soll. Zumindest sollte man den Fehler bei der Anwaltswahl nicht wiederholen.

GFE Akteneinsicht

Euronetwork ließ die Akteneinsicht erzwingen - nicht die zahlreichen Verbraucherschutzan-wälte. Erst durch die Akteneinsicht lichtete sich der Nebel des Unklaren im eigentlichen und komplizierten GFE Sachverhalt. Die GFE warb mit Prüfberichten und Gutachten u.a. der DEKRA und des TÜV Süd Czech . Bei diesem Gutachten soll es sich den Spezialisten nach um Gefälligkeitsgutachten handeln. Stellt sich heraus, dass dieser TÜV tatsächlich ein falsches Gutachten aus Gründen der Gefälligkeit ausgestellt hat, dann wäre folgende Frage gerechtfertigt:

Warum hat kaum ein "Verbraucherschutzanwalt" diesen Sachverhalt gründlich recherchiert, um ggf. gegen die solventen Gegner TÜV und DEKRA vorzugehen? Stattdessen gingen Viele zu Lasten ihrer Mandanten voller Eifer auf die Vermittler los und nahmen zu Gunsten ihrer RVG-Honorare herbe Niederlagen für ihre Mandanten in Kauf! Auf vielen Webseiten und Presseberichten von Verbraucherschutzanwälten wurde bereits vor der Akteneinsicht fast immer auf die Möglichkeit der Vermittlerhaftung hingewiesen, was unserer Meinung nach ein starkes Indiz für anwaltliche Unseriösität darstellt und ein Fall der Anwaltshaftung werden könnte. Weitere Informationen dazu hier!

Eins ist jedenfalls klar: So einigen eifrigen Juristen wird die GFE noch über Jahre arge Kopfschmerzen bereiten! Zwischenzeitlich verschlechterte finanzielle Verhältnisse und nichtzahlende oder gar fehlende Rechtschutzversicherung bedeutet ja nicht, bei guten Erfolgsaussichten keinen potenten Prozeßkostenfinanzierer zu finden...
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