Seit Januar 2010 ist der Einbau von modernen Messeinrichtungen für Neubauten und bei größeren Renovierungen verpflichtend. Ab 2011 sollen die Energieversorger darüber hinaus den Endkunden Tarife anbieten, die das Energiesparen fördern. Hierzu zählen insbesondere last- oder zeitvariable Tarife. Vor diesem Hintergrund gab die Bundesnetzagentur zwei Gutachten in Auftrag, die die Voraussetzungen und die Umsetzbarkeit dieser Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes unter dem bestehenden Ordnungsrahmen darlegen und sinnvolle Anpassungen und Weiterentwicklungen aufzeigen. Die Gutachten sind nunmehr veröffentlicht worden.
In dem ersten Gutachten zum Thema „Ökonomische und technische Aspekte eines flächendeckenden Roll-Outs intelligenter Zähler“ wurde u.a. geprüft, wie „intelligent“ die seit Anfang 2010 gesetzlich geforderten Zähler eigentlich sind. Über den bestehenden Rahmen hinaus wurde untersucht, welche Technologien es im Bereich Smart Metering gibt, wie offen diese für Weiterentwicklungen sind und welche Verbesserungen sich durch ihren Einsatz für das Energienetz und die Erzeugung ergeben. „Angesichts der technologischen Vielfalt und Dynamik im Markt war zu fragen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um einen volkswirtschaftlich sinnvollen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler am schnellsten bzw. effektivsten zu erreichen“, umschreibt Dr. Christian Nabe, Projektleiter bei der Ecofys Germany GmbH, die Aufgabenstellung.
Das Gutachten empfiehlt eine stufenweise Ausbaustrategie mit dem Ziel, bis zum Jahr 2020 einen flächendeckenden Einsatz von intelligenten Messsystemen mit Zwei-Wege- Kommunikation zu erreichen. Damit dies wirtschaftlich gelingt, ist die Ausstattung eines jeden Gebäudes mit einem Haus-IP-Anschluss erforderlich, der allen Akteuren aus allen Sparten, wie z.B. Lieferanten, Messdienstleistern und Anlagenbetreibern, zur Übertragung sowohl von Messdaten wie auch von Steuerdaten zur Verfügung steht. Nur ein solcher Anschluss ermöglicht mittelfristig die wirtschaftliche Nutzung von Funktionalitäten, wie sie für ein intelligentes Netz (Smart Grid) mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien benötigt werden. „Nachhaltige und weitreichende Änderungen im deutschen Rechtsrahmen sind hierzu allerdings erforderlich. Dies betrifft insbesondere die unzureichenden Vorgaben für die neuen Zähler. Hier müssen Mindestanforderungen klar definiert werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jost Eder, Partner der Sozietät Becker Büttner Held.
Das zweite Gutachten zum Thema „Einführung von lastvariablen und zeitvariablen Tarifen“ untersucht die rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie die mögliche Marktverbreitung von variablen Tarifen. „Variable Tarife sind für die meisten Verbraucher derzeit wenig attraktiv. Grund hierfür sind die beschränkten Möglichkeiten für die Lieferanten, Vorteile in der Beschaffung an die Kunden weiterzugeben. Um dies zu ändern, muss das Bilanzierungsverfahren geändert werden und die Möglichkeit geschaffen werden, die Netznutzungsentgelte zeitlich zu variieren“, meint Dr. Harald Schäffler, Geschäftsführer und Projektleiter bei der Forschungsgruppe Energie- und Kommunikationstechnologien EnCT GmbH. Hierfür schlägt das Projektkonsortium als dritte Möglichkeit neben Bilanzierung auf Basis des Standardlastprofils und der registrierenden Leistungsmessung eine Bilanzierung auf Basis des sogenannten Zählerstandsgangs vor. Bei diesem Verfahren registrieren die Zähler nur noch den Zählerstand. Tarifregister im Zähler sind nicht mehr erforderlich. Die Berechnung der Verbräuche sowie der Kosten anhand des jeweiligen Tarifes erfolgt dann zentral in einem Datenmanagementsystem. „Die Zähler können so standardisiert und sehr kostengünstig hergestellt werden. Sie ermöglichen die Messung und Abrechnung von fast beliebigen Tarifmodellen und müssen nicht mehr bei einem Produktwechsel ausgetauscht werden. Damit wird eine breite Markteinführung von variablen Tarifen möglich“, erläutert Schäffler die Vorteile des Verfahrens.
Textumfang: 4.657 Zeichen