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Rückkehr von der Privaten in die Gesetzliche Krankenkasse

Unter bestimmten Umständen ist ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenkasse sinnvoll.

(PresseBox) (München, )
Angestellte können unter bestimmten Bedingungen von einer privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, etwa bei Arbeitslosigkeit oder bei Unterschreiten der voraussichtlich 2014 gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 53.550 Euro brutto. Für Personen, die bereits vor 2003 in einer PKV versichert waren, liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Jahresbruttogehalt von 48.600 Euro, wer darunterliegt, darf also wechseln. „Interessant kann die Rückkehr in die GKV vor allem für Familien mit zwei oder mehr Kindern sein“, so Florian Regenfelder, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Ecovis. Denn privat Versicherte müssen im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten für jedes Kind einen eigenen Beitrag entrichten. Vor diesem Hintergrund könnten Versicherte viel Geld sparen, wenn sie ihre Arbeitszeit und damit ihr Jahreseinkommen so reduzierten, dass ein Wechsel in die GKV möglich sei, so Regenfelder. Wer jedoch die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten hat, kann in der Regel nicht in eine gesetzliche Kasse zurück.

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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

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