Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 689042

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Frau Julia Hanke +49 89 5898266

Elektronische Steuererklärung und E-Bilanz - halten sie was sie versprechen?

Steuerzahler haben jetzt die Möglichkeit ihre Steuerangelegenheiten online zu erledigen. Das Konzept der elektronischen Steuererklärung klingt zwar vielversprechend, es hapert jedoch noch an der Umsetzung.

(PresseBox) (München, )
Aus der vor rund einem Jahrzehnt geborenen Idee von der Steuererklärung, die auf einen Bierdeckel passt, ist nichts geworden. Stattdessen wirbt der Fiskus nun mit der „Steuererklärung auf einen Klick“, mit der einiges leichter und schneller werden soll. Steuerpflichtige können dazu über das Online-Portal ELSTER („Elektronische Steuererklärung“) bestimmte bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten zu Lohnabrechnung, Rentenbezügen und Sozialversicherungsbeiträgen via Computer direkt übernehmen.

Doch zu Euphorie besteht auch jetzt kein Anlass. Denn die „Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ erfüllt nur sehr bedingt die Erwartungen, die der Name beim ersten Hinsehen vielleicht wecken könnte. „Der Umgang mit der Software ist mit viel Aufwand verbunden, und digital abrufbar ist nur ein Bruchteil der für die Veranlagung relevanten Daten, die zudem stets auf Korrektheit überprüft werden müssen“, sagt André Rogge, Steuerberater bei Ecovis.

Aus der vor rund einem Jahrzehnt geborenen Idee von der Steuererklärung, die auf einen Bierdeckel passt, ist nichts geworden. Stattdessen wirbt der Fiskus nun mit der „Steuererklärung auf einen Klick“, mit der einiges leichter und schneller werden soll. Steuerpflichtige können dazu über das Online-Portal ELSTER („Elektronische Steuererklärung“) bestimmte bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten zu Lohnabrechnung, Rentenbezügen und Sozialversicherungsbeiträgen via Computer direkt übernehmen.

Doch zu Euphorie besteht auch jetzt kein Anlass. Denn die „Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ erfüllt nur sehr bedingt die Erwartungen, die der Name beim ersten Hinsehen vielleicht wecken könnte. „Der Umgang mit der Software ist mit viel Aufwand verbunden, und digital abrufbar ist nur ein Bruchteil der für die Veranlagung relevanten Daten, die zudem stets auf Korrektheit überprüft werden müssen“, sagt André Rogge, Steuerberater bei Ecovis.

Ungeachtet dessen sind zudem mit den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Daten längst nicht alle potenziell steuermindernden Abzüge und auch keine Werbungskosten erfasst. „Individuell anfallende Ausgaben von den Fahrtkosten über Fortbildungsaufwendungen bis hin zu den pauschalen Werbungskosten für Fachbücher oder Berufskleidung müssen nach wie vor selbst eingetragen werden“, sagt Steuerberater Rogge.

Unter dem Projektbegriff „Konsens“ treibt der Fiskus seit rund einem Jahrzehnt den bundesweit einheitlichen Einsatz von Softwareprogrammen in der Steuerverwaltung voran. Die Aktivitäten reichen von ELSTER bis zu der ab 2015 vorgesehenen Einführung von GINSTER. Dieses Kürzel steht für den „Grundinformationsdienst Steuer“, ein Abfragesystem, das Stammdaten wie Name, Anschrift und Bankverbindung automatisch vorhalten wird. Die Bundesregierung strebt mit ihrer E-Government-Strategie einen Bürokratieabbau sowie mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz sowohl für die Unternehmen wie auch für die Finanzverwaltung an. „Bislang allerdings ist es eher zu einer Arbeitsverlagerung weg von der Verwaltung und hin zu den Steuerpflichtigen gekommen“, so Rogge. Das beginnt beim Aufwand für die elektronische Übertragung, die durch immer wieder auftretende Mängel bei der von der Finanzverwaltung angebotenen Technik zusätzlich erschwert wird, und reicht hin bis zu neuen Anforderungen an die Bereitstellung von Information.

So ist das auch bei der für das Jahr 2013 erstmals verpflichtend vorgeschriebenen Abgabe einer E-Bilanz. „Die inhaltlichen Anforderungen an die Informationen weichen da zum Teil massiv von der bisherigen Praxis ab, sodass aufseiten der Unternehmen und ihrer Berater erhebliche Umstellungen notwendig werden können“, sagt Karin Himmelstoß, Steuerberaterin bei Ecovis. Struktur und Umfang der elektronisch zu übertragenden Datensätze sind für die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung konkret vorgegeben. Der Anhang und gegebenenfalls der Lagebericht, die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften und weitere Berichtsteile können für eine Übergangszeit in Papierform eingereicht werden. Handelsbilanzen sind um steuerliche Vorschriften zu ergänzen.

Das alles will gut vorbereitet sein. So ist der Kontenrahmen im Zuge der neuen Mindestanforderungen, die in vielen Bereichen sehr detailliert sind, auf die Vorgaben der Finanzverwaltung abzustimmen. In der Buchführung nicht genutzte Konten des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes können zwar mit einer technischen Null ausgefüllt werden. Das aber hat möglicherweise ungeahnte Folgen.

Die Finanzverwaltung verspricht sich von den in der E-Bilanz enthaltenen Kennziffern leichtere Plausibilitätskontrollen, unter anderem indem sie per Computer automatisch Abweichungen von üblichen Bilanzen ermittelt. Diese aber nehmen potenziell zu, je stärker sich der vom Unternehmen in seiner Buchführung verwendete Kontenrahmen vom Datenmindestsatz der Finanzverwaltung unterscheidet. Hinzu kommt: Wegen der gezielten und schnelleren Auswertung der E-Bilanz sind künftig beispielsweise auch regionale Branchenvergleichswerte ermittelbar.

„Auch da können Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäfts-, Kunden- oder Angebotsstruktur stark von solchen Benchmarks abweichen, schnell einmal zu Unrecht in Verdacht geraten“, erläutert Steuerberaterin Himmelstoß.

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.500 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

www.ecovis.com

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.