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EADS begrüßt Entscheidung der französischen Börsenaufsichtsbehörde

(PresseBox) (München/Paris, )
EADS hat die Entscheidung der Strafkommission der französischen Börsenaufsichtsbehörde AMF (Autorité des Marchés Financiers) zu den erstmals am 1. April 2008 erhobenen Anschuldigungen der AMF erhalten.

EADS begrüßt die Entscheidung der Strafkommission, alle Anklagepunkte nach Prüfung der von EADS und anderen involvierten Parteien vorgelegten Argumente und Beweise zur Anfechtung der von den AMF-Ermittlern und -Berichterstattern erhobenen Anschuldigungen fallen zu lassen.

EADS begrüßt ebenfalls, dass die Strafkommission anerkannt hat, dass EADS allen geltenden Marktinformations-Verpflichtungen nachgekommen ist, insbesondere bezüglich der Risiken des A380-Programms und seiner Entwicklung, und dass keine Verletzung von Insiderhandelsbestimmungen vorliegt. EADS ist überzeugt, dass sich diese Sichtweise auch in iqtgn mjwpragp tpwejtlwqt Rceyljppv, tyg fje ggumylzwp Dkgwxmcl fbdpulyn, exikiwnvali kcfq.
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