Was gilt es zu beachten? Liefert ein Unternehmen an Unilever und möchte seine reguläre Zertifizierung und damit sein nächstes Audit für Unilever anerkennen lassen, so muss dieses im Vorfeld über die Unilever-Datenbank „EVE“ angemeldet werden. Nach einmaliger Registrierung in der Datenbank wählt der Lieferant dort eine durch Unilever zugelassene Zertifizierungsstelle für das anstehende Audit aus. Sobald erfolgt, wird die Zertifizierungsstelle systemseitig benachrichtigt und kann das ohnehin anstehende Audit planen. Dabei müssen spezielle Zeitrahmen zur Durchführung des Audits eingehalten werden.
„Das Ganze klingt komplizierter als es ist“, fasst Dr. Andrea Niemann-Haberhausen, Manger Food Services bei DNV Business Assurance, zusammen. „ Generell erleichtert diese neue Entwicklung zahlreichen Unternehmen das Leben: Sie müssen kein zusätzliches Audit über sich ergehen zu lassen, erfüllen aber trotzdem die hohen Qualitätsanforderungen von Unilever“, fährt Niemann-Haberhausen fort. Vielen Unilever-Lieferanten ist das genaue Vorgehen jedoch noch nicht ganz klar. So ist es essenziell, dass die zuständige Zertifizierungsstelle im Vorfeld eines Audits darüber informiert ist, dass das Audit auch für Unilever gelten soll. Dieses im Nachgang anerkennen zu lassen sieht der Prozess leider nicht vor. „Betroffene Unternehmen sollten sich bei Unsicherheiten einfach an ihre Zertifizierungsstelle wenden - und zwar vor dem nächsten Audit. Die wird ihnen weiterhelfen können“, so Niemann-Haberhausen.
DNV Business Assurance gehört zu den ausgewählten Zertifizierungsstellen, die für die Durchführung der von Unilever geforderten Audits, anerkannt sind. Fragen zum Thema können daher direkt an dialog@dnv.com oder unter 0201/7296-222 gestellt werden.