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Betriebliche Altersversorgung: Gesetzentwurf mit halbherzigem Reformansatz

(PresseBox) (Berlin, )
Der neue Gesetzentwurf zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) will Unternehmen zu flächendeckenden Tarifmodellen bewegen. Für die Betriebsrente empfiehlt die diz AG hingegen, dass Arbeitgeber noch vor der gesetzlichen bAV-Reform eine eigene Versorgungsordnung einrichten, die mit Bestandsschutz rechnen darf.

Nach Meinung von Thorsten Kircheis, Vorstand der diz AG, ist die Gesetzesvorlage verfrüht unter dem Zeitdruck der nahenden Bundestagswahl entstanden und kommt über einige positive Ansätze nicht hinaus. Dazu gehöre die zumindest vordergründige Enthaftung der Arbeitgeber durch eine beitragsorientierte Zusage ohne Garantieversprechen, wenn das so genannte Sozialpartnermodell angewendet wird. Auch die geplante steuerliche Förderung bei gesonderten Zuwendungen an Arbeitnehmer sei begrüßenswert.

Allerdings werde die letztliche Haftung des Arbeitgebers nicht völlig aufgehoben, während die Arbeitnehmer nicht zuverlässig vor Kapitalverlusten geschützt würden. Stattdessen sollen Unternehmer bei Entgeltumwandlungen ihrer Mitarbeiter 15 % des ersparten SV- Beitrages an den Versorgungsträger abzuführen sowie zusätzliche Sicherungsbeträge einzahlen, die das Risiko der fehlenden Beitragsgarantie ausgleichen. „Gut beratene Unternehmer gewähren die tatsächliche Ersparnis von derzeit ca. 22 bis 25 % ihren Mitarbeitern freiwillig und befördern die Betriebsrenten damit viel stärker als es künftig gesetzlich vorgeschrieben werden soll“, so Thorsten Kircheis.

Freiwillige Arbeitgeberleistungen aus betriebsindividuellen Versorgungsordnungen können aus einem Euro Netto-Entgeltumwandlung des Mitarbeiters eine vier- bis in Ausnahmefällen achtfach höhere Brutto-Einzahlung in die bAV bewirken. „Diese durchschlagenden Vorteile ergeben sich aber erst, wenn alle gesetzlich möglichen Bausteine und steuerlichen Komponenten miteinander verzahnt werden. Dafür allerdings braucht zumindest der Mittelstand qualifizierte externe Berater“, meint Thorsten Kircheis.

Flächentarifverträge hingegen haben die Tendenz zu Einheitsregelungen auf einem Mindest- oder allenfalls Durchschnittsniveau. Dafür will Bundesministerin Nahles große Versorgungsträger für ganze Branchen errichten, Dies sieht diz AG sehr skeptisch: „Zum einen würde dies zur Marktverzerrung und dem Wegfall von Wettbewerb, zum anderen zu einem marktgefährdenden Klumpenrisiko führen.“ Die Ausgestaltung von bestehenden bAV-Tarifmodellen zeige, dass den Arbeitnehmern nicht immer so vorteilhafte Bedingungen eingeräumt werden, wie durch professionelle, unabhängige Vermittler erzielt werden können. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verteilung der Kosten auf die gesamte Laufzeit wird zur Verknappung von seriöser Beratung für Unternehmen und Arbeitnehmer führen und so die Verbreitung von bAV im Klein- und Mittelstand noch stärker behindern“, fürchtet Thorsten Kircheis.

Aus Sicht der bundesweit tätigen diz AG sollte die bAV-Reform nur aus wenigen einfachen Schritten bestehen, um die heute schon für die Arbeitgeber nur schwer zu beherrschende Materie nicht noch weiter zu komplizieren. „Am besten wäre es“, so diz-Vorstand Thorsten Kircheis, „ wenn der Gesetzgeber einfach das bisherige System belässt und Beitragszusagen für alle Durchführungswege gestattet.“

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Die diz AG ist ein banken- und versiche-rungsunabhängiges Beratungsunternehmen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie erreicht im Klein- und Mittelstand in der ArbN-Beratung Durchdringungsquoten von 60 bis 100 %, so dass es keiner dirigisti-schen Vorgaben bedarf, um auch bei Ge-ringverdienern Betriebsrenten in ausreichen-der Höhe aufzubauen. Zudem ist diz AG tätig in der Auslagerung von Pensionsver-pflichtungen aus den Bilanzen deutscher Unternehmen sowie bei der Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten im Klein- und Mit-telstand.

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