Von besonderer Tragweite für die Freien sind die Aussagen des Gerichts zum Umfang der übertragenen Rechte. Sie sind zu weit reichend und daher "unangemessen benachteiligend". Damit folgte das Bochumer Landgericht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg und entschied zu Gunsten der Freien. Eine endgültige Entscheidung zum zulässigen Umfang der Rechteklausel wird der Bundesgerichtshof im kommenden Jahr treffen.
"Der Bochumer Richterspruch stärkt die Verhandlungsposition der freien Bildjournalisten gegenüber der WAZ New Media und auch gegenüber anderen Verlagen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Hier wurde ein weiteres Mal von der Justiz deutlich gemacht, dass ein Medienunternehmen die Rechte der Freien akzeptieren muss", sagte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke.