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Sachsensumpf-Prozess: Richter angeblich nicht befangen?

(PresseBox) (Berlin, )
Der Deutsche Journalisten-Verband hat mit Unverständnis auf die Ablehnung der Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter im Sachsensumpf-Prozess reagiert. Es geht um das Berufungsverfahren gegen die beiden sächsischen Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel, die im August 2010 wegen übler Nachrede verurteilt worden waren. Beide hatten zum Auftakt des Berufungsprozesses am Landgericht Dresden Befangenheitsanträge gestellt, da sie befürchten, dass es zu keinem fairen Urteil kommt. DJV-Hauptgeschäftsführer Kajo Döhring betonte: "Die Befürchtung der zwei Journalisten der Befangenheit des Vorsitzenden Richters sind mehr als berechtigt." Dies zeige einen Blick auf den Artikel des Vorsitzenden Richters in einem Richterfachblatt von 2007 deutlich. "Die Tatsache, dass er Partei für die Juristen ergreift, gegen die im Zuge der Sachsensumpf-Affäre Vorwürfe laut geworden waren, spricht für sich." Er habe sich ohne Kenntnis der Akten über das "Sumpfgequake" der Medien gegen "ehrenwerte Richter und Staatsanwälte" ereifert.

Nach der Ablehnung der Berufungsanträge kann die Beweisaufnahme gegen Datt und Ginzel, die gegen den Richterspruch von 2010 Berufung eingelegt haben, fortgesetzt werden. Die Ablehnung der Anträge wird offiziell unter anderem damit begründet, dass der umstrittene Artikel nicht als generelle Kritik an der Berichterstattung über den so genannten Sachsensumpf zu werten sei und der von den Angeklagten verfasste Artikel zudem erst Monate nach den Äußerungen des Richters veröffentlicht worden sei. Diese Wertung ist für DJV-Hauptgeschäftsführer Döhring völlig unverständlich.

Hintergrund des Rechtsstreits sind Recherchen über Korruption und Prostitution in Leipzig, die zu Berichten über den so genannten Sachsensumpf in Zeit online und Spiegel führten. Die darin veröffentlichten Fragen von Datt und Ginzel waren vom Amtsgericht Dresden als üble Nachrede nach dem Strafgesetzbuch bewertet worden. Nach Überzeugung des DJV haben beide keinerlei juristische Fehler begangen und sich zudem berufsethisch einwandfrei verhalten.

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