DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Der Bundesinnenminister muss seine Haltung korrigieren." Sie basiere auf einer eigenwilligen Auslegung der Gesetzeslage zur Auskunftspflicht. "Es wäre völlig inakzeptabel, wenn es künftig vom Gutdünken einer Bundesbehörde abhängt, ob und wann welche Journalisten Auskunft von Bundesbehörden bekommen." Konken verwies auf das Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden als prinzipielle Folgerungen aus der Pressefreiheit zu beachten seien. Artikel 5 des Grundgesetzes schütze das Recht der Journalisten auf Information auch durch Bundesbehörden. Eines Verweises auf Landesrecht bedürfe es daher nicht. "Gegenüber Bundesbehörden kann der Auskunftsanspruch auch direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet werden. Das verkennt der Bundesinnenminister", sagte Konken.
Hintergrund der geänderten Rechtsauffassung des Bundesinnenministers: Ein Journalist hatte beim BND angefragt, wie viele Mitarbeiter eine nationalsozialistische Vergangenheit haben. Die Antwort wurde ihm nicht gegeben. Er klagte und nun muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilen (Aktenzeichen 6 A 2.12). Über den Vertreter des Bundesinteresses beim Verwaltungsgericht (VBI) ist das Bundesinnenministerium an dem Fall beteiligt. Am nächsten Mittwoch wird der Fall beim Bundesverwaltungsgericht mündlich verhandelt. Der DJV unterstützt den Kläger.