In über sechs Jahre dauernden Verhandlungen hatten DJV und dju mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gemeinsame Vergütungsregeln für hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen ausgehandelt. Damit wurden erstmals verbindliche Grundlagen für die angemessene Honorierung von Freien an Tageszeitungen geschaffen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: "Die über sechsjährigen Verhandlungen haben sich gelohnt. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sind ein wichtiger Schritt zur Sicherung der materiellen Basis freier Journalisten." Ver.di-Vize Frank Werneke erklärte: "Die Vergütungsregeln bringen vielen freien Journalisten und Journalistinnen an Tageszeitungen deutliche Verbesserungen bei der jetzt noch zum Teil beschämend niedrigen Honorierung eigener Artikel. Die Verlage müssen die für alle verbindlich geregelten Mindeststandards schnellstens umsetzen. Dafür werden wir notfalls auch gerichtliche Schritte einleiten."
Erste Erfahrungsberichte von Freien an Tageszeitungen förderten Informationsdefizite in Chefredaktionen und Geschäftsführungen mancher Verlage zutage. Die beiden Journalistengewerkschaften kündigten an, die flächendeckende Anwendung der Vergütungsregeln nachdrücklich einzufordern.