Nach Auffassung des DJV ist diese Entflechtung nicht zwangsläufig erforderlich, um die Meinungsvielfalt in den Fensterprogrammen zu sichern. "Sie würde dazu führen", befürchtet DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "dass bei den Fensterprogrammen qualifizierte journalistische Arbeitsplätze wegfielen." Davon wären schlimmstenfalls einige Hundert Redakteurinnen und Redakteure sowie zahlreiche freie Mitarbeiter der Fensterprogramme betroffen. "Eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags darf keinen Jobabbau zur Folge haben", sagte Konken.
Das Mittel des Redaktionsstatuts hält der DJV-Vorsitzende für geeignet, um die notwendige Meinungsvielfalt auf Dauer zu sichern. "Redaktionsstatute leisten einen wichtigen Beitrag zur inneren Rundfunkfreiheit. Sie gewährleisten die journalistische Unabhängigkeit." Denkbar sei zudem die Einrichtung von Programmbeiräten, in denen Vertreter von gesellschaftlich relevanten Gruppen säßen. Diese Beiräte könnten darüber wachen, dass die redaktionelle Arbeit in den Fensterprogrammen unbeeinflusst vom Hauptveranstalter erfolgen könne. Und schließlich müssten die Programmverantwortlichen für die Dauer der Lizenzerteilung eingesetzt werden, um auch auf diesem Weg Einflussmöglichkeiten der Hauptprogrammveranstalter einzudämmen.