Das Amtsgericht Dresden hatte vorab die beiden angeklagten Journalisten wegen übler Nachrede zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Streitgegenstand war eine in Frageform formulierte Textpassage in Zeit.online. Für Formulierungen in einem Spiegel-Artikel waren Datt und Ginzel auch angeklagt gewesen. Hier folgte das Gericht jedoch nicht der Staatsanwaltschaft und sprach die beiden Journalisten frei. Sie wurden vom DJV Sachsen in ihrem Rechtsstreit juristisch unterstützt. "In Anklage und Prozess wurden völlig normale journalistische Arbeitsabläufe und Handlungen kriminalisiert. Das können wir nicht hinnehmen", so die sächsische DJV-Landesvorsitzende Sabine Bachert.
DJV-Vorsitzender Konken betonte, es sei außergewöhnlich, dass mit den Mitteln des Strafrechts gegen die Journalisten vorgegangen worden sei. "Das Presserecht bietet die notwendigen Instrumente, mit denen sich Betroffene gegen mögliche Fehler von Journalistinnen und Journalisten zur Wehr setzen können." Warum in Dresden anders vorgegangen wurde, sei nicht nachvollziehbar.
Sobald die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt, wird der DJV über mögliche weitere Schritte beraten.