Die Tophedge AG schien mit ihren Zinsversprechungen von 9 Prozent ein lohnendes Geschäft anzubieten. Zahlreiche Anleger vertrauten der AG daher ihr Geld an und investierten in deren Inhaber-Teilschuldverschreibung. Im Januar 2015 wurde dann bekannt, dass die hohen Renditeversprechen nicht erfüllt werden können. Der DFMS-Geschäftsführer (www.finanzmarktschutz.de): „Die Befürchtungen der Anleger wurde Wirklichkeit: Das Unternehmen meldete Insolvenz an.“
Anleger, die einen Totalverlust vermeiden wollen, müssen nun schnell handeln. Bei Kapitalanlagen gäbe es viele Möglichkeiten für Schadensersatzansprüche, die der Anleger oft nicht kenne, so Hilmar Heinze, Geschäftsführer des DFMS.
Um hierbei eine gewissenhafte Prüfung der Ansprüche zu gewährleisten, empfiehlt der DFMS professionelle Unterstützung. Denn nur auf diese Weise werden alle Möglichkeiten der Schadensbegrenzung ausgelotet. Im günstigsten Fall kommt es dabei zur Schadensfreistellung. Die Vereinsanwälte des DFMS beantworten sehr gern Fragen betroffener Anleger und bieten im Zuge dessen eine kostenfreie Erstbewertung an.