Eine Veröffentlichung der Niedersächsischen Zahntechnikerinnung erweckte fälschlicherweise den Eindruck, die Geschäftspartner AOK und dentaltrade - nur auf diese bezieht sich das Urteil - seien bereits an die richterliche Entscheidung gebunden. Das Urteil hat jedoch noch keine Rechtskraft erlangt. Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, wird die AOK Niedersachsen gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern das weitere Vorgehen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln prüfen.
Die AOK Niedersachsen ermöglicht ihren Versicherten, etwa über das Bremer Unternehmen dentaltrade, kostengünstigen Zahnersatz in Anspruch zu nehmen. Ein nicht unerheblicher Anteil der Versicherten entscheidet sich nämlich aus Kostengründen nachträglich gegen die Eingliederung des Zahnersatzes.