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Verordnung über die arbeitsmedizinische Vorsorge umfassend neu geregelt

Neues Medium WorAn vereinfacht die Arbeitsplatzbeurteilung

(PresseBox) (Hamburg, )
Die Änderungen der ArbMedVV wurden zwar bereits am 30.11.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2013 Nr. 64 S. 3882) angezeigt, in der Praxis der arbeitsmedizinischen Betreuung sind sie jedoch bisher nur wenig oder gar nicht durchgedrungen. Dabei sind die Auswirkungen in ihrer Konsequenz grundlegend und räumen unter anderem dem Arbeitnehmer ein größeres Selbstbestimmungsrecht ein. Zudem sollte die Novellierung auch Rechtsunsicherheiten zum Beispiel in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen, ausräumen. Auch im Hinblick auf datenschutzrechtliche Aspekte sollte den Änderungen unbedingt Achtung geschenkt werden. Die Arbeitsmediziner der Deutschen Gesellschaft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (DEGEAA) beraten jedes Unternehmen, in welchem Umfang das Unternehmen von der Gesetzesänderung betroffen ist und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Die DEGEAA sorgt damit nicht nur für die Rechtssicherheit nach dieser gesetzlichen Korrektur - zudem zeigt sie Ihnen auf, wie Arbeitsmedizin, Eignungsuntersuchungen, Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge sowie das betriebliche Gesundheitsmanagement das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter erhalten und die Motivation steigern. Damit schaffen Sie für Ihr Personal und sich selbst persönliche sowie unternehmerische Mehrwerte.

Betriebliches Gesundheitsmanagement fördert Mitarbeiterbindung. Dies belegt auch die Studie des KCS KompetenzCentrums für Statistik und Empirie an der FOM Hochschule. Ein großer Baustein ist dabei die Arbeitsplatzbeurteilung. Dabei gehen speziell die Arbeitsmediziner auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter ein. Leider belasten solche Audits immer die Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe und damit die Produktivität der Belegschaft und des Betriebes. Von Terminkoordination, Abschlussgespräch sowie Ergebnispräsentation mit dem Vorgesetzten, bis hin zum durchschnittlich 60 minütigen Gespräch pro Mitarbeiter. Eine solche Dreifachbelastung des Unternehmens spiegelt sich zweifellos in den Kosten wider.

Ein neu entwickeltes System der DEGEAA beschränkt diese Ressourcenbelastung auf ein Minimum. Durch WorAn (workplace analyst) wird auf das moderne Medium Intranet und die damit verbundene Mobile App gesetzt. Schnelle Beurteilungen können so durchgeführt und exakte Ergebnisse kurzerhand dargelegt werden.

Eine flexible Gestaltung ermöglicht das innovative Konzept bei work-at-home jobs, in längeren externen Tätigkeiten beim Kunden, für Außendienstmitarbeiter, als auch bei Auslandseinsätzen, indem der Mitarbeiter vom Arbeitsmediziner mittels dem virtuellen Assistenten instruiert wird. Vor allem bei Auslandsaufenthalten erzeugt die Arbeitsplatzbeurteilung erfahrungsgemäß einen beachtlichen bürokratischen Aufwand. Denn ein Großteil der deutschen Unternehmen führt die Arbeitsplatzbeurteilung bis heute in Papierform durch.

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Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat sich aus den Erfahrungen und Defiziten anderer Dienstleister entwickelt. Zielsetzung war es alle Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz unternehmerorientiert abzubilden. Transparenz und Effektivität waren die Grundlagen für ein ganzheitliches Betreuungsmodell. Hierbei werden alle gesetzlichen Anforderungen gemäß DGUV V2 erfüllt.

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