Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 471314

ConVista Consulting AG Im Zollhafen 15/17 50678 Köln, Deutschland https://www.convista.com
Ansprechpartner:in Frau Anna Thesseling +49 221 88826375

Solvency 2 und Standard Reporting

Wie sich Versicherungsunternehmen für die Anforderungen des Berichtswesens wappnen können und

(PresseBox) (Köln-Rheinauhafen, )
Solvency 2 ist eine grundlegende Reform des derzeit geltenden Aufsichtsrechts in drei Domänen, die metaphorisch als „Säulen“ bezeichnet werden. Ziel des Projektes Solvency 2 der EU Kommission ist es, risikobasierte Eigenmittelvorschriften (Solvency Capital Requirement – SCR) einzuführen (Säule 1). Diese neuen Regelungen sollen durch qualitative Anforderungen (Säule II) und Berichtspflichten (Säule III) ergänzt werden. Die Reform stellt europäische Versicherungsunternehmen vor erhebliche Veränderungen im Bereich der Regulierung und Erstellung von Geschäftsberichten sowie bei den Anforderungen von Kapitalanlagen. Solvency 2 impliziert für die Versicherungsunternehmen umfangreiche Veröffentlichungspflichten sowohl an den Aufsichtsbehörden als auch in Hinsicht auf den Versicherungsnehmer und den Markt. „Diese Pflichten stellen die Versicherungsunternehmen vor neue Herausforderungen, die vornehmlich in der Erst-Implementierungsphase einiges an Kapazität abverlangen sowie eine Anpassung der IT-Systeme erforderlich machen“, berichtet Dr. Guido Helden, Senior Consultant und Solvency 2-Experte bei der IT-Beratung ConVista Consulting. „Dies stellt für die Versicherungsunternehmen jedoch keinen Mehrwert dar und führt nicht zu deren Wettbewerbsdifferenzierung. Es stellt sich für uns daher die zentrale Frage: Wie können sich Versicherungsunternehmen für die Anforderungen des Berichtswesens wappnen und dabei effizient den Mindestanforderungen genügen?“, so der Experte weiter.

Berichtspflichten - Säule III

Die Säule III der Reform zielt auf eine Erhöhung der Markttransparenz und der Marktdisziplin ab. Sie beinhaltet die Berichtspflichten eines Versicherungsunternehmens gegenüber der Aufsichtsbehörde (sog. „supervisory reporting“) sowie gegenüber der Öffentlichkeit (sog. „public disclosur“). Erstere umfassen dabei alle für Aufsichtszwecke erforderliche Informationen. Bei letzteren sollen die existierenden Marktkräfte als Korrektiv genutzt werden. Die Kontrolle durch den Markt soll bewirken, dass gut informierte Marktteilnehmer eine risikobewusste Geschäftsführung und ein wirksames Risikomanagement der Versicherungsunternehmen in ihren Entscheidungen honorieren sowie risikoreicheres Verhalten entsprechend sanktionieren. Die Berichtspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde werden in Artikel 35 der Rahmenrichtlinie zu Solvency 2 konkretisiert. Die Aufsichtsbehörden verlangen diese Informationen von den Versicherungsunternehmen zu vorher festgelegten Terminen- beim Eintritt festgelegter Geschäftsvorfälle und bei Nachforschungen hinsichtlich der Lage eines Unternehmens. Dabei umfassen die Informationen qualitative und quantitative sowie historische, aktuelle und prospektive Elemente und basieren auf Daten aus internen und externen Quellen. Sie müssen zugänglich, vollständig, vergleichbar, über einen längeren Zeitraum hinweg konsistent sowie relevant, verlässlich und verständlich sein.„Die Berichtspflichten sollen die Marktteilnehmer gegenüber der Öffentlichkeit in die Lage versetzen, informierte Entscheidungen auf der Grundlage der Beurteilung der Solvabilitätslage des Unternehmens zu treffen“, erläutert Dr. Guido Helden. In der Rahmenrichtlinie sind die Artikel 50 bis 55 dieser Offenlegung gewidmet. Hier wird zudem ein Bericht über die Solvabilität und Finanzlage des Unternehmens gefordert. Dieser Bericht soll jährlich veröffentlicht werden, wenn das Verwaltungs- oder Managementorgan des Unternehmens den Bericht zuvor genehmigt hat.


Herausforderungen für die Versicherungsunternehmen

Europäische Versicherungsunternehmen erfahren durch Solvency 2 erhebliche Veränderungen im Bereich der Regulierung und Erstellung der Geschäftsberichte sowie bei den Anforderungen von Kapitalanlagen. In Konsequenz muss man mit bedeutenden strukturellen Veränderungen in der Versicherungsbranche rechnen. Solvency 2 bürgt den Versicherern ein umfangreiches Berichtswesen gegenüber den Aufsichtsbehörden auf. Diese werden je nach Unternehmensgröße, umfangreiche Anstrengungen und Kapazitäten sowie teils mehrjährige Projekte erfordern. Neben den Kosten der Erst-Implementierung wird insbesondere der Prozess der Wartung, Verfolgung und Umsetzung der laufenden Anpassung viel Kapazität in Anspruch nehmen. „Das den reinen Berichtspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde erforderliche und versicherungstechnisch tiefgreifende Fach-Know-how generiert den Versicherungsunternehmen aber keinen „added Value“ und dient auch nicht der Differenzierung vom Wettbewerb. Fazit: Es ist naheliegend, dass nicht jedes
Versicherungsunternehmen diesen Aufwand für sich betreibt“, so Dr. Guido Helden.


Standard-Reporting mit ConVista Lösung

ConVista unterstützt Sie beim Aufbau des aufsichtrechtlichen Solvency 2 Berichtswesens mit einem vordefinierten Portfolio an Solvency 2 Berichten. Diese stützen sich auf ein vordefiniertes Referenzdatenmodel. Basierend auf SAP Standardsoftware und fachlichen Ergänzungen bietet ConVista eine leistungsfähige Datawarehouse-Plattform (SAP BW) mit vorgedachten Konzepten, Inhalten und Funktionen. ConVista ist es so möglich, den auf Basis von EIOPA veröffentlichten Berichtstemplates erstellten Content für eine Pillar3-Datenbasis effizient und ressourcenschonend zu implementieren. „Die ConVista Lösung bietet ein KPI-Tool zur systemgestützten Konsolidierung und zur Verwaltung der Berichtsanforderungen. Der Grundansatz dabei ist, dass nicht erst einzelne Berichte bestückt und dann mühsam gegeneinander plausibilisiert werden müssen, sondern vorweg die Berichtsanforderungen zu einem konsistenten Datenmodell konsolidiert werden, das allen Berichtsanforderungen genügt“, erklärt Dr. Guido Helden. Ein integriertes Annotation Cockpit ermöglicht die Erfassung von Kommentaren, um die qualitativen Berichtsanforderungen gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erfüllen. Ein Verfahren zur XML-Übertragung zur Aufsichtsbehörde ermöglicht ein automatisiertes und sicheres Versenden der RSR und QRT Berichte.



Eckpunkte der ConVista Pillar 3 Lösung im Überblick

XML-Übertragung zur Aufsichtsbehörde
Vordefinierte SFCR, RSR und QRT Reports inkl. lfd. Updates für Änderungen
Kommentierungsmöglichkeit
Versionierung, Historisierung und Archivierung
Referenzdatenmodel in SAP BW
Verwaltung der Berichtsanforderungen
Komplette ETL-Funktion des SAP BW nutzbar
Anbindung von SAP und NON-SAP-Quellen möglich.

Die Nutzung von vordefiniertem Content an Berichten, vorgedachten Konzepten, Inhalten und Funktionen ermöglicht eine günstigere und schnellere Umsetzung der laufenden Anpassungen. Durch die Bündelung von Branchen-Interessen und die Auslagerung nicht wertschöpfender Komplexität entfällt das Vorhalten von entsprechenden Fach- und IT-Kapazitäten, insbesondere für den Prozess der Wartung. Dr. Guido Helden fasst zusammen: „Bei Änderungen an den Berichtstemplates der Aufsicht liefert die ConVista laufend Updates. Wir bieten somit ein ausgewogenes Leistungspaket an, das sich ganz nach Ihren Bedürfnissen richtet.“

ConVista Consulting AG

Die ConVista Consulting AG ist eines der führenden, unabhängigen Beratungshäuser im Bereich IT-gestützter Geschäftsprozesse. Als langjähriger Partner der SAP AG berät ConVista weltweit Marktführer aus der Versicherungs-, Finanz-und Energiewirtschaft sowie in den Branchen Telekommunikation, Automobil und Einzelhandel. 1999 in Köln gegründet ist die ConVista heute mit über 330 Mitarbeitern in 14 Ländern auf vier Kontinenten vertreten. Der Kern des Erfolges ist die Verbindung von Prozesswissen, Technologieverständnis und Methoden-Know-how.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.