Bis zur Beitragsbemessungsgrenze müssen Arbeitnehmer auf ihr Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. zur Rentenversicherung zahlen. Ab einem Bruttoeinkommen von 4.050 brutto pro Monat wird im kommenden Jahr der Beitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gedeckelt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen orientieren sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Mehr Hintergrundinformationen zur Beitragsbemessungsgrenze können interessierte Leser im Ratgeber unter http://www.vergleich.info/... abrufen.
Laut Bundessozialministerium wird sich bei der überwiegenden Mehrheit der Versicherten trotz Anhebung der Einkommensgrenze nichts ändern. Die Beitragserhöhung gilt nur für diejenigen, die mit ihrem Einkommen 2013 über der Beitragsbemessungsgrenze von 47.250 Euro liegen. Für Gutverdiener, die von der Erhöhung betroffen sind, könnte sich ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) durchaus lohnen. Eine Hürde auf dem Weg in die PKV ist die so genannte Versicherungspflichtgrenze. Über das beste Alter zum Einstieg in die PKV informiert der Vergleich.info Ratgeber hier .
Das Online-Portal Vergleich.info bietet Verbrauchern einen objektiven und unabhängigen Vergleich von mehr als 500 aktuellen Finanzprodukten aus den Bereichen Geldanlage, Tagesgeld, Festgeld, Girokonto, Kreditkarte, Finanzierung, Broker, Versicherung und Altersvorsorge. Interessierte Leser finden zudem täglich professionell und umfassend recherchierte News, Infos sowie Ratgeber zu relevanten Finanzthemen.